27.08.2004

Weltwoche

Militärgericht verurteilt Engeler zu Disziplinarbusse

Bunkerstandort "enttarnt".

Die Enttarnung des Bunkers der Berner Kantonsregierung bleibt für einen Journalisten der Weltwoche strafrechtlich ohne Folgen. Das Militärgericht 4 verurteilte ihn am Freitag jedoch zu einer Disziplinarbusse von 400 Franken.

Weltwoche-Journalist Urs Paul Engeler hatte im Herbst 2003 einen Artikel über den Kanton Bern publiziert und darin Angaben über den Bunker veröffentlicht, den sich der Berner Regierungsrat für ausserordentliche Notlagen in Utzigen bei Bern hatte bauen lassen. Der Artikel war mit dem Eingangsbereich des Bunkers bebildert. Nach einer Anzeige der Abteilung für Informationsschutz und Industriesicherheit (AIOS) des VBS wurde ein Strafverfahren gegen Engeler eröffnet. Beim Bunker handle es sich um eine sogenannte klassifizierte Anlage, der Journalist müsse wege Verletzung militärischer Geheimnisse belangt werden, lautete der Vorwurf.

'Leichter Fall'

Weil Engeler das resultierende Strafmandat, eine Busse von 500 Franken, nicht akzeptierte, kam es Freitag zur Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 4. Es traf einen Kompromissentscheid: Freispruch im strafrechtlichen Sinn, aber dafür eine disziplinarische Busse, die laut Militärstrafgesetz verhängt werden kann. Mit der Enttarnung des Bunkers habe der Autor durchaus Artikel 106 des Militärgesetzes verletzt, der die Preisgabe militärischer Geheimnisse verbiete, begründete das Gericht. Es handle sich jedoch um einen leichten Fall, Engeler habe mit der Enttarnung lediglich seine Sorgfaltspflicht verletzt. Es liege nicht am Gericht zu beurteilen, inwieweit solche Geheimhaltungskriterien noch zeitgemäss seien, sagte der Gerichtspräsident in seiner Begründung.

Engeler ist gilt somit nicht als vorbestraft und erhält keinen Eintrag im Strafregister. Er zeigte zufrieden mit dem Freispruch. Das Gericht habe sich in einer schwierigen Lage befunden und einen Kompromiss gesucht. Das Urteil bedeute aber auch, dass die überholten Vorschriften vorerst weiter gelten. Eine Absicht seines Einspruchs sei es gewesen, den Anstoss für eine politische Diskussion zu geben.

Bereits im Kanton Aargau


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