Die CIA-Fax-Affäre kommt endgültig zu den Akten. Die Militärjustiz hat die beiden restlichen Verfahren eingestellt und den zwei Beschuldigten eine Genugtuung zugesprochen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Verfahren sollten ans Licht bringen, wie ein klassifiziertes Dokument des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) zur Zeitung SonntagsBlick gelangen konnte.
Der Auditor des Militärgerichts 4, der militärische Ankläger, begründete die Verfahrenseinstellung mit dem Urteil des Militärgerichts 6 in St. Gallen vom 17. April. Das Militärgericht hatte die wegen Verletzung militärischer Geheimnisse angeklagten Journalisten freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen, dass das fragliche Fax ein Geheimnis im Sinne des Militärstrafgesetzes darstellte. Der Auditor schloss sich dieser Ansicht an. Damit wurden die noch laufenden Gefahren gegenstandslos.
Den beiden Beschuldigten wurde eine Genugtuung zugesprochen. Martin Immenhauser, Informationschef der Miltärjustiz, sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, nach gängiger Gerichtspraxis werde die Höhe der Genugtuung nicht bekannt gegeben.
Weissens Rückkehr zum VBS wird ageklärt
Einer der Beschuldigten war Roman Weissen, Sprecher des SND. Er wurde freigestellt. Zudem war er während einer Woche in Untersuchungshaft gesetzt worden. Fahnder durchsuchten Wohnungen und Büros und hörten die Telefone der beiden Verdächtigen ab. Zu Recht, wie das Militärkassationsgericht vor wenigen Wochen bestätigte.

