02.09.2004

Ringier

Millionentschädigung für Banker nach Cash-Artikel

Bundesgericht sieht keine Reduktionsgründe.

Ringier muss einem Banker 1.12 Millionen Franken Schadenersatz zahlen. Das Bundesgericht hat seine Berufung gutheissen. Er war 1990 vom Wirtschaftsmagazin Cash zu Unrecht dubioser Geschäfte bezichtigt worden.

1990 und 1991 waren dem Banker in drei Cash-Artikeln dubiose Geschäfte angelastet worden. Bei Erscheinen des ersten Artikels im Oktober 1990 hatte der Betroffene seine Stelle als stellvertretender Generaldirektor bei einer Bank bereits aufgegeben und einen neuen Job in Aussicht.

Betrag um einen Drittel reduziert

Die Anstellung kam wegen der Vorwürfe aber nicht zustande. Er verklagte die Ringier Print AG in der Folge auf Schadenersatz, weil durch die Artikel sein zukünftiges Einkommen geschmälert worden sei. Das Zürcher Obergericht kam im vergangenen Januar zum Schluss, dass er eine Einkommenseinbusse von 1.12 Millionen Franken erlitten habe.

Es reduzierte den Betrag allerdings um einen Drittel, unter anderem deshalb, weil nach seiner Kündigung ohnehin ein gewisses Risiko der Stellenlosigkeit bestanden habe. Weiter berücksichtigte es die einsetzenden Restrukturierungtendenzen im Bankensektor sowie die allgemeine Rezession während der Neunzigerjahre.

Rechtswidrigkeit stand fest

Die II. Zivilabteilung des Bundesgerichts hat in ihrer Sitzung vom Donnerstag die Berufung des Bankers nun gutgeheissen und ihm den vollen Schadenersatz von 1.12 Millionen Franken plus Zins seit 1994 zugesprochen. Die Richtermehrheit ging davon aus, dass er die neue Stelle ohne die Berichte im Cash so gut wie sicher erhalten hätte.


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