22.08.2008

Zürcher Jugendradio

Music First kann auf UKW loslegen

Beschwerde von DJ Radio abgewiesen.

Das jahrelange Verfahren um die Zürcher Jugenradiofrequenz findet endlich seinen Abschluss: Music First darf die im vergangenen Dezember zugesprochene Konzession für den Betrieb eines UKW-Radios im Raum Zürich definitiv behalten. Die Beschwerde, welche DJ Radio beim Bundesverwaltungsgericht Anfang 2008 gegen die Konzessionserteilung erhob, ist abgewiesen worden. Sämtliche Anschuldigungen und Behauptungen erwiesen sich als haltlos, heisst es in einer Mitteilung.

Der Gründer und Geschäftsführer von Radio 105, Giuseppe Scaglione, ist begeistert: "Endlich können wir unseren jahrelangen Traum und unsere zahlreichen Radio-Idee auf UKW umsetzen. Das ist ein grosser Moment", so Scaglione in einer Mitteilung. Sein Team wird sich nun an die Arbeit machen, den neuen Sender aufzubauen. Die neuen Radiostudios befinden sich im World Trade Center Zürich sind bald bezugsbereit, heisst es weiter. Das neue Jugendradio wird innerhalb der nächsten sechs Monate auf Sendung gehen, hierfür werden nun Moderatoren und Redaktoren gesucht.

Sorgfältigere Bewerbung

"DJ Radio" hatte in seiner Beschwerde erfolglos argumentiert, das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) habe bei der Konzessionsvergabe zu Unrecht eine ausländische Beherrschung von "Music First" verneint. Laut den Berner Richtern trifft es zwar zu, dass die italienische Finelco massgeblich an "Music First" beteiligt ist. Das Bakom habe sein Ermessen aber nicht überschritten und sei auch nicht verpflichtet gewesen, von Italien eine Gegenrechtserklärung einzuholen.

Das UVEK habe auch im weiteren sachlich begründet, weshalb es sich für "Music First" entschieden habe. Insbesondere habe es sich vom besseren Gesamteindruck sowie der grösseren Sorgfalt und Detailliertheit der Bewerbung von "Music First" leiten lassen. In vier von sechs Punkten - dem Musikprofil, den Nachrichten, der Berichterstattung und den Serviceleistungen - habe das UVEK die Bewerbungen für gleichwertig befunden. Bei den übrigen zwei Punkten, der Jugendnähe und der Qualitätssicherung, habe "Music First" allerdings besser abgeschnitten.

Konzession bis 2019

Damit hätten nicht zwei vergleichbare Bewerbungen vorgelegen. Das UVEK habe deshalb auch nicht prüfen müssen, welche Bewerbung die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichere. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das UVEK hatte die Konzession für das Jugendradio auf UKW 2004 zunächst an "DJ Radio" vergeben. Giuseppe Scagliones Music First GmBH gelangte dagegen an den Bundesrat und erhielt Recht. Darauf erhielten die beiden Konkurrenten Gelegenheit, ihre Bewerbungen zu überarbeiten und dem neu in Kraft getretenen Radio- und Fernsehgesetz anzupassen. 2007 wurde die Konzession dann "Music First" erteilt. Die Konzession läuft bis Ende 2019. (per/sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen