12.12.2018

Urheberrechtsgesetz

Nationalrat nimmt Modernisierung in Angriff

Die grosse Kammer berät am Donnerstag über die Revision des Urheberrechts. Zu den umstrittenen Punkten gehören Regeln zum Replay-TV. Diese sorgten schon vor der Ratsdebatte für Kontroversen.
Urheberrechtsgesetz: Nationalrat nimmt Modernisierung in Angriff
Fotografinnen und Fotografen setzten am Donnerstagmorgen mit einer Aktion ein Zeichen zum Lichtbildschutz, dies vor der Debatte zur Änderung des Urheberrechtsgesetz im Nationalrat an der Wintersession. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Mit der Revision soll das Urheberrechtsgesetz ans Internetzeitalter angepasst werden. Das Projekt hat eine lange Vorgeschichte. Der Bundesrat stützte sich auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe, in welcher Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten vertreten waren. Dennoch stiessen die Vorschläge in der Vernehmlassung auf Kritik.

Mit der Revision sollen die Interessen von Kulturschaffenden besser geschützt werden, ohne dass die Internetnutzer kriminalisiert werden. Wer illegale Angebote zum persönlichen Gebrauch konsumiert, soll weiterhin nicht belangt werden. Herzstück der Vorlage ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, den Anbietern von Inhalten.

Hosting Provider in der Pflicht

Heute entfernen Provider auf Meldung hin in der Regel Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. Künftig sollen sie nun dafür sorgen müssen, dass die illegalen Angebote nicht wieder hochgeladen werden. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.

Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access Provider – die Internetzugangsanbieter – in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab. Auch auf die vorgesehenen Massnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschbörsen verzichtete er.

Regeln zu Replay-TV

In der Rechtskommission drehte sich die Diskussion vorab um das zeitversetzte Fernsehen. Regeln dazu standen bereits bei der Revision des Fernmeldegesetzes zur Diskussion. Nun sollen sie im Urheberrecht verankert werden.

Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf. Dadurch entfallen Werbeeinnahmen. Die Rechtskommission will nun im Gesetz verankern, dass die TV-Sender direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln. Werbung soll nur übersprungen werden können, wenn das Sendeunternehmen zustimmt.

Konsumentenschutz dagegen

Die Rechtskommission sprach sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für diese Regelung aus. Sie betonte, dass Replay-TV möglich bleibe. Eine Minderheit beantragt dem Rat aber, auf die Regelung zu verzichten. Auch die Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert die geplante Bestimmung. Sie befürchtet, dass die Fernsehsender das Überspulen der Werbung nicht erlauben werden.

Zudem könnten die Sender Lizenzgebühren für die Replay-Erlaubnis erheben. Die Kosten würden auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt. Davor warnte auch der Dachverband der Netzbetreiber. Die grossen TV-Sender dürften sich das Recht auf das Überspulen der Werbung fürstlich bezahlen lassen, schrieb er.

Streit um Werbezahlen

Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen, zu der die SRG und Privatsender gehören, hält nichts von der Kritik. Den Netzbetreibern gehe es bloss ums eigene lukrative Geschäft, monieren sie. Sollten die Netzbetreiber wie bisher abkassieren, sei die Existenz der werbefinanzierten, frei erhältlichen TV-Programme gefährdet.

UPC und Swisscom wiederum betonen, die Werbeeinnahmen seien seit der Einführung von Replay-TV 2012 nicht gesunken. Der TV-Werbeumsatz sei gemäss Zahlen der Stiftung Werbestatistik viel mehr gestiegen.

Schutz für journalistische Werke

Zu den weiteren umstrittenen Punkten der Vorlage gehört der Schutz journalistischer Werke. Eine Kommissionsminderheit möchte dazu eine Regelung erlassen. Demnach würden die Betreiber sozialer Netzwerke oder anderer Kommunikationsplattformen im Internet den Urhebern oder Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Inhalte einem breiten Publikum zugänglich machen.

Weiter wird der Rat über die Ausweitung des Schutzes für Fotografien entscheiden. Heute schützt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn es sich um Kunstwerke handelt. Hobbyfotografen können sich daher nur schwer gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren. Im Gesetzesentwurf ist nun vorgesehen, dass alle Fotos geschützt sind.

Streichen will die Rechtskommission die bisherige Vergütung für die Verwendung öffentlicher Werke in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen. Diese soll neu als Eigengebrauch definiert werden. (sda/cbe)

 



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