Der Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV nimmt mit grossem Bedauern zur Kenntnis, dass die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen mit Entscheid vom 21. Mai 2001 seine Beschwerde gegen die Untersagung der Buchpreisbindung durch die Wettbewerbskommission vom 6. September 1999 abgewiesen hat. Über das weitere Vorgehen werde der SBVV nach "eingehender Analyse" des Entscheides befinden, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Es bestehe die Möglichkeit, den Beschwerdeentscheid an das Schweizerische Bundesgericht weiterzuziehen oder die Buchpreisbindung wegen ihrer kulturpolitischen Wirkungen vom Bundesrat freistellen zu lassen.