30.08.2002

"Neue Zürcher Radiofrequenz" -- Verband Schweizer Privatradios spricht sich dagegen aus

Das Bakom führt bis Ende August eine Vernehmlassung zur Frage durch, ob in der Stadt Zürich ein Jugendradio konzessioniert werden soll. "persoenlich.com" hat interessierten Sendern die Möglichkeit gegeben, ihren Anspruch auf die UKW-Frequenz zu begründen. Abgerundet wird die Reihe mit einer Stellungnahme von Günter Heuberger (Bild), Präsident des Verbandes Schweizer Privatradios.
"Neue Zürcher Radiofrequenz" -- Verband Schweizer Privatradios spricht sich dagegen aus

Der VERBAND SCHWEIZER PRIVATRADIOS (VSP) ist aus verschiedenen Gründen zur Ansicht gekommen, dass zurzeit kein Jugendradio für Zürich ausgeschrieben werden sollte.

Wir begründen unsere Haltung in sechs Punkten:

1. Frequenzknappheit

Die Verbreitung über UKW ist noch auf Jahre hinaus die primäre Versorgungsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen und privaten Radiostationen in der Schweiz. Durch die Zunahme der Veranstalter und den laufenden quantitativen und qualitativen Ausbau der Verbreitung der bestehenden Anbieter ist das UKW-Frequenzband von 88.0 - 108.0 MHz bereits heute übernutzt worden. Die Aufgabe, weitere brauchbare Frequenzen zu finden, kann deshalb nur erfüllt werden, wenn die bisherigen Veranstalter (SRG und Private) eingeschränkt werden. Es ist deshalb unverantwortlich und für die SRG und die privaten Veranstalter unzumutbar im wichtigsten Radiomarkt der Schweiz das sonst schon übernutzte UKW-Frequenzband mit einem zusätzlichen Veranstalter zu belasten.

2. Abwarten der Ergebnisse der UKW-Expertenkommission

Eine aus Fachleuten des BAKOM, der SRG und der Privatradios zusammengesetzte Expertengruppe erarbeitet zurzeit 5 technische Szenarien für die UKW-Zukunft der Schweiz. Es lassen sich aber schon heute folgende Feststellungen machen:

Die Arbeiten der Expertengruppe werden im Herbst 2002 abgeschlossen. Es steht aber heute schon fest, dass sich anschliessend technische Fragen von enormer medienpolitischer Bedeutung stellen, So ist es durchaus möglich, dass zwei weitere nationale UKW-Senderketten geschaffen werden können, sofern bisherige Veranstalter (SRG und Private) in ihrem Empfang eingeschränkt werden. Der VSP ist der Meinung, dass dann eine breit angelegte politische Diskussion über die Notwendigkeit insbesondere von DRS 3 geführt werden muss. Die Annäherung des öffentlich-rechtlichen Senders an die kommerziellen Formate hat unterdessen ein Ausmass angenommen, das kaum mehr etwas mit einem "Service public-Auftrag" zu tun hat. Nach einer Abschaffung von DRS 3 hätte es zweifellos genügend Frequenzen für Jugendradios in Zürich und auch in den anderen Regionen der Schweiz.

3. Bisherige Entscheidungen des Bundesrates

Eine Konzessionierung eines weiteren Radios in Zürich bedürfte einer Änderung der Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung. Der Bundesrat hat diese aber erst am 19. Dezember 2001 im Rahmen der Prüfung von Gesuchen der Zürcher Radios um Gebietserweiterungen bestätigt. Bereits am 15. Juni 2001 hatte der Bundesrat Grundsätze für Gebietsanpassungen verabschiedet und sich nur für massvolle Arrondierungen von bestehenden Sendegebieten ausgesprochen. Am gleichen Tag hatte das UVEK ein Gesuch für ein neues Radioprogramm für die Jugend im Berner Mittelland abgelehnt. In seiner Begründung schrieb das UVEK, dass die Frequenzlage derart prekär sei, dass bereits die Versorgung der bestehenden Lokalradios noch mancherorts erhebliche Probleme stelle. Der Bundesrat wolle nicht zuletzt deshalb keine zusätzlichen Versorgungsgebiete bestimmen. Die Ausschreibung einer neuen Konzession in Zürich wäre eine völlige Kehrtwendung und würde die Frage nach einer Verletzung des Vertrauensprinzips, welches für das gesamte Handeln der Verwaltung gilt, aufwerfen.

4. Wirtschaftliche Auswirkungen

Die Prognos AG gelangte in ihrer breit angelegten Lokalradio-Studie von 1993 zum Schluss, dass im Raum Zürich lediglich drei kommerzielle Radios Wirtschaftlichkeitschancen haben. 1995 bestätigte die Prognos diesen Befund und empfahl dem Bakom lediglich eine, und nicht zwei neue Konzession auszuschreiben. Diese Konzession wurde 1997 an Radio Tropic vergeben.

Der Bundesrat hat damit den prognostizierten Spielraum bereits ausgeschöpft: Für die Region Zürich sind zwei (Radio 24, Hitradio Z) und für die Stadt Zürich ein kommerzielles Radio konzessioniert (Radio Tropic). Die zum Teil verbreitete Meinung, dass ein Jugendradio keine Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der bestehenden kommerziellen Veranstalter habe, ist falsch. Jeder neue Anbieter führt zu Veränderungen im Hörermarkt. Und jede Veränderung im Hörermarkt führt zwangsläufig zu neuen Situationen im kommerziellen Bereich (Tarifsenkungen aus Konkurrenzgründen, Änderungen der Konstellationen bei den Werbepools). Der in der Schweiz nach wie vor tiefe Anteil der Radiowerbung am Werbemix führt dazu, dass diese Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Veranstalter haben. Dabei geht es nicht nur um mögliche Verluste. Die Herausforderungen der Zukunft (Service public régional, Digitalisierung) verlangen nach wirtschaftlich starken Veranstaltern. Nur sie sind in der Lage für alle Interessengruppen (Hörer, Mitarbeiter, Werbetreibende) adäquate Leistungen zu erbringen.

5. Kein weiteres Gebührensplitting

Auch wenn in den bisherigen Aussagen des BAKOM ein möglicher Gebührensplittingbezug für ein Jugendradio in Zürich verneint wurde, muss man den Tatsachen ins Auge schauen. Die seit Jahren unbefriedigende wirtschaftliche Situation hat dazu geführt, dass beispielsweise in Basel der dritte Veranstalter (Radio X) unterdessen Gebühren erhält, um sein Ausscheiden aus dem Markt zu verhindern. In St. Gallen ruft das vor knapp einem Jahr konzessionierte Studentenradio (toxic.fm) ebenfalls nach Gebühren und beim bisher einzigen kommerziellen Veranstalter in der Stadt Zürich (Radio Tropic) sind ebenfalls entsprechende Überlegungen im Gang. Das Gebührensplitting ist nach dem bisherigen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) nur für Radios im Gebirge oder für Radios in zweisprachigen Regionen mit zweisprachigen Programmen vorgesehen. Im demnächst veröffentlichten Entwurf des neuen RTVG ist - im Gegensatz zum Privatfernsehbereich - nicht mit einem weitergehenden Gebührensplitting zu rechnen. Trotzdem werden neue kleine Veranstalter den Druck hochhalten. Auch in diesem Bereich setzt sich der VSP für die Besserstellung und damit die Erhöhung der Auszahlungen an die bisherigen Gebührensplittingbezüger ein. Auch diese Veranstalter sind den Herausforderungen der Zukunft voll ausgesetzt. Eine weitere Aufteilung des Gebührensplittings auf neue Veranstalter würde deshalb zu einer Verschlechterung des "Service public régional" führen.

6. Keine Faits accomplis vor der RTVG-Revision

Zusätzlich muss bedacht werden, dass das RTVG zur Zeit totalrevidiert wird. Offen ist zur Zeit nicht nur die Ausgestaltung der Finanzierungsmöglichkeiten der Privaten und der SRG, sondern auch die zukünftige Vergabe von Konzessionen resp. von Zugangsrechten. All dies hat auch das Bakom festgestellt in seiner Antwort zur Frequenzstudie von Radio 105 im Zusammenhang mit der Frage nach einer Neukonzessionierung eines Radios in Zürich. Wörtlich führte das Bakom aus:

1. "Aufgrund der prekären Frequenzsituation sind zunächst die zahlreichen Versorgungsprobleme der SRG und der konzessionierten Lokalradios, die im Gegensatz zu sprachregionalen Spartensendern einen konkreten publizistischen Leistungsauftrag zu erbringen haben, zu lösen."

2. "Als Gegenleistung für die Übernahme eines regionalen publizistischen Leistungsauftrages gewähren die Weisungen den konzessionierten Veranstaltern eine gewisse Planungssicherheit: sie sollen die Veranstalter nicht einer nicht vorhersehbaren Konkurrenz aussetzen, die sie ökonomisch bei der Erbringung ihres Leistungsauftrages übermässig beeinträchtigen könnte."

3. "Die geltenden Weisungen laufen 2004 aus. Es rechtfertigt sich nicht, in einer Periode wirtschaftlich stets härterer Konkurrenz die Spielregeln 3 Jahre vor Ablauf der Weisungen fundamental zu ändern."


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