Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Mediengesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Schwerpunkte des vorgelegten Mediengesetzes sind die Schaffung eines modernen Medienbegriffes, die Stärkung der Rechte der Medien und Medienschaffenden, die Normierung der Aufgaben und Pflichten der Medien in der sogenannten Informationsgesellschaft sowie Stärkung und Ausbau des Persönlichkeitsschutzes.
Ebenfalls wurde die spezifisch liechtensteinische Form der Medienförderung im Lichte der gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung neu ausgerichtet. Damit deckt die Regierungsvorlage den gesamten Bereich der medieninhaltsrelevanten Rechtslage in Liechtenstein ab, ergänzt und modernisiert diese und dient darüber hinaus der Umsetzung einschlägiger europarechtlicher Vorgaben.
Die medienrelevante Rechtslage steht vor dem Hintergrund der riesigen Veränderungen in der Medienwelt und des damit verbundenen Anbruchs eines "Informationszeitalters" weltweit vor neuen Herausforderungen, denen sich auch die liechtensteinische Rechtsordnung zu stellen hat. Darüber hinaus kommt im Falle Liechtensteins hinzu, dass insbesondere das (private) Rundfunkrecht, die Medienförderung sowie die Rechte und Pflichten der Medienschaffenden einer dringenden Regelung beziehungsweise Neuregelung bedürfen.
Schliesslich leidet das liechtensteinische Medienrecht an Zersplitterung und Unübersichtlichkeit, weshalb ausserdem ein dringendes Bedürfnis nach Harmonisierung und Systematisierung besteht.

