Eine aus Gebühren bezahlte SRG, die einen qualitativ hoch stehenden Dienst für die Allgemeinheit erbringt, und private Radio- und TV-Stationen, die sich von Leistungsaufträgen befreit durch Werbung finanzieren: So soll die Medienlandschaft Schweiz ab 2004 aussehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Entwurf für eine neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) bis Ende April in die Vernehmlassung geschickt. Er hielt sich dabei weitgehend an seine Grundsatzbeschlüsse vom Januar.
Kein Leistungsauftrag, aber auch kein Gebührensplitting
Wie Medienminister Moritz Leuenberger darlegte, soll die gebührenfinanzierte SRG für alle Sprachregionen einen flächendeckenden Service public erbringen, wie ihn die Verfassung verlangt. Und sie solle sich in der Schweiz gegen die internationale Konkurrenz behaupten können. Den Privaten wird im Gegenzug der Marktzugang erleichtert, indem sie keine Leistungsaufträge mehr erfüllen müssen. Zukünftig sind sie nur noch ans Gesetz und an die journalistischen Sorgfaltspflichten gebunden.
Desweiteren werden die Werbemöglichkeiten der Privaten dem europäischen Standard angepasst. So dürfen sie Unterbrecherwerbung betreiben oder Verkaufssendungen anbieten. Dafür wird das so genannte Gebührensplitting praktisch aufgehoben. Von den heute 43 unterstützten lokalen Radio- und TV-Stationen kämen nur noch zweisprachige Radiosender in Biel und Freiburg sowie im Berggebiet zu Gebührengeldern. Statt insgesamt 12 Millionen Franken würden noch etwa 3,5 Millionen verteilt.
Sponsoring- und Spartenprogramm-Verbot für SRG
Die SRG soll zukünftig einer strengeren Werbeordnung unterstellt werden. Aufrecht erhalten bleibt die Beschränkung der Werbedauer in den Programmen. Verboten bleiben Unterbrecherwerbung und die Radiowerbung. Neu dazu kommt ein generelles Sponsoring-Verbot, was einen Einnahmenverlust von jährlich 30 bis 40 Millionen bedeuten würde. Die SRG soll die Privaten auch nicht mehr mit Spartenprogrammen (beispielsweise für die Jugend oder für Ländlerfreunde) konkurrenzieren dürfen. Der Bundesrat wolle so den Dualismus zwischen SRG und Privaten streng durchziehen, sagte Leuenberger. Er erwarte denn auch ein kontroverses Echo auf den Gesetzesentwurf.
SRG-Beirat als moralische Medieninstanz
Der Bundesrat bleibt auch zukünftig Konzessionsbehörde der SRG, definiert Umfang und Ausgestaltung des Service public und legt die Höhe der Empfangsgebühren fest. Ein SRG-Beirat soll als "moralische Instanz" ohne Weisungsbefugnis und Sanktionsmöglichkeiten zwecks Qualitätssicherung den nationalen Veranstalter begleiten.
Neu geschaffen wird eine unabhängige Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien. Sie übernimmt die Funktionen der heutigen Kommunikationskommission (ComCom) und teilt die Frequenzen zu. Ihr wird als zweite Kammer die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) angegliedert.
Teletext nicht mehr dem RTVG unterstellt Internet bedingt
Rundfunkähnliche Kommunikationsdienste, die nur einen geringen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung haben, wie zum Beispiel Teletext, sollen zukünftig nicht mehr dem RTVG unterstehen. Auch das Internet ist nur dann vom RTVG betroffen, wenn es sich um eigentliche Rundfunkprogramme handelt, die mit der Meinungsmacht eines Radios oder Fernsehens vergleichbar sind.