30.08.2007

Gebührensender

NR-Kommission fordert kostenlose Politspots

Dürfen Parteien im TV bald unentgeltlich werben?

Konzessionierte Radio- und TV-Veranstalter, die von Gebührenanteilen profitieren, sollen den Parteien und Abstimmungskomitees vor eidgenössischen Volksabstimmungen unentgeltlich Sendezeit zur Verfügung stellen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat eine Vorlage zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes und des Gesetzes über die politischen Rechte bis zum 30. November in eine Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Um die Bevölkerung vor eidgenössischen Urnengängen besser zu informieren und zu motivieren, will die SPK den Parteien mit Fraktionsstärke in der Bundesversammlung sowie den Initiativ- oder Abstimmungskomitees in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen kostenlose Sendezeiten für Werbesendungen gewähren. Die Radio- und Fernsehspots von jeweils maximal 30 Sekunden Länge und einer Gesamtdauer von höchstens insgesamt drei Minuten pro Tag und Medium sollen im Zeitraum vom fünftletzten bis zum zweitletzten Samstag vor dem Urnengang ausgestrahlt werden können. Die Produktionskosten sollen die Parteien und Komitees tragen.

Ausgestrahlt werden die Spots in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen der schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sowie in Programmen der privaten Veranstalter, die Gebührenanteile erhalten. Vorgesehen sind spezifische Aufsichts- und Beschwerdeverfahren. Wie die Sendezeiten den Parteien, Initiativ- und Referendumskomitees im Einzelnen zugeteilt werden und welche Radio- und Fernsehprogramme Sendezeiten zur Verfügung stellen müssen, soll zu einem späteren Zeitpunkt in einer Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden. (sda)


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