10.09.2007

Tages-Anzeiger

Persönlichkeit von Mirko Kovats verletzt

Bundesgericht bestätigt Urteil des Zürcher Obergerichts.

Der Tages-Anzeiger hat Mirko Kovats mit einem Artikel über dessen vermeintliche Absichten bei der angestrebten Unaxis-Beteiligung in seiner Persönlichkeit verletzt. Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt.

In einem Artikel vom 22. April 2005 hinterfragte die Journalistin die Absichten von Mirko Kovats für die von ihm angestrebte Beteiligung am Technologiekonzern Unaxis. Unter anderem wurde die Befürchtung geäussert, "dass Kovats die Kriegskasse (der Unaxis) an den Aktionären vorbei in sein eigenes Portemonnaie schmuggeln" wolle. Das Zürcher Obergericht stellte im vergangenen Februar auf Kovats Klage hin fest, dass der Tages-Anzeiger damit seine Persönlichkeit verletzt habe und das Urteil publizieren müsse. Die Beschwerde der Tamedia AG und der verantwortlichen Redaktorin wurden nun vom Bundesgericht abgewiesen.

Bereits im vergangenen Mai hatte das Bundesgericht entschieden, dass sich die verantwortliche Journalistin mit ihren Aussagen nicht strafbar gemacht hat. Kovats hatte sie wegen Ehrverletzung angezeigt. Nach Ansicht der Lausanner Richter hat sie Kovats indessen weder strafbares noch strafwürdiges Verhalten vorgeworfen. Vielmehr sei es um eine Kritik an seiner Geschäftstätigkeit gegangen. Dies sei nicht in strafrechtlicher Weise ehrverletzend. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen