05.06.2001

Presserat I

Plagiatorisches Verhalten der SonntagsZeitung gerügt

Nicht deklarierte Übernahme eines Primeurs.

Eine Zeitung, die einen kurz zuvor von einem anderen Medium veröffentlichten Primeur übernimmt und ohne Angabe des anderen Mediums veröffentlicht, handelt berufsethisch unlauter. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine solche Nennung unter den gegebenen Umständen sowohl sinnvoll als auch zumutbar war. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Ende November 2000 übernahm die SonntagsZeitung einen wenige Tage zuvor vom Beobachter veröffentlichten Primeur, wonach die Postkunden, die ihre Adressänderung nicht an Adresshändler weiterleiten lassen wollten, der Post künftig bis zu 20 Franken pro Monat bezahlen müssten. Die Leserschaft der SonntagsZeitung erfuhr, dass Post-Chef Ulrich Gygi diesen Sachverhalt gegenüber der SonntagsZeitung bestätigte, nicht jedoch, dass der ursprüngliche Primeur vom Beobachter recherchiert worden war. Der Autor des Beobachter-Artikels beschwerte sich daraufhin bei der SonntagsZeitung und beim Presserat u.a. wegen mangelnder Quellennennung. Die SonntagsZeitung wies den Vorwurf als unbegründet zurück.



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