09.07.2001

Freie Berufsjournalisten

Protest gegen Bundesgerichtsurteil

"Berufsausübung eingeschränkt".

Die freien Berufsjournalisten haben am Samstag in Bern eine Resolution gefasst. Damit protestieren sie gegen ein Urteil des Bundesgerichts, wonach "das Ersuchen um Auskunft" bei einer Amtsperson eine Anstiftung zur Amtgeheimnisverletzung sein soll. Die Resolution wurde an der Generalversammlung der freien Berufsjournalisten des Verbandes Schweizer Journalistinnen und Journalisten (SVJ) einstimmig verabschiedet. Darin wird das Urteil als ein "höchst bedenklicher Angriff auf die Pressefreiheit" bezeichnet. Zudem schränke es die Ausübung des Berufs "in unzumutbarer Weise" ein, heisst es weiter. Wenn Fragen eine Straftat sein könne, werde das Recherchieren und Hinterfragen verunmöglicht und damit ein kritischer Journalismus abgewürgt.

Gesetze anders auslegen

Die Bundesrichter werden aufgefordert, die entsprechenden Gesetze künftig so auszulegen, "dass solch wirklichkeitsfremde Urteile nicht mehr möglich sind". Die Resolution ist an das Bundesgericht, den Bundesrat und an das eidgenössische Parlament gerichtet. Im Mai bestätigte das Bundesgericht ein Urteil des Zürcher Obergerichts, das einen Reporter wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletztung zu einer Busse verurteilt hatte. Er hatte sich nach Vorstrafen von Verhafteten des Fraumünster-Postraubes erkundigt und die Auskunft von einer Verwaltungsangestellten erhalten ("persoenlich.com" berichtete).

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