Die UBI hat an ihrer Sitzung vom Freitag, 17. Oktober, eine Beschwerde gegen einen Beitrag der "Rundschau" des Schweizer Fernsehen gutgeheissen und kam zum Schluss, dass die Berichterstattung die Programmvorschriften verletzt hat. Dies bestätigt UBI-Präsident Roger Blum gegenüber "persoenlich.com".
In der Sendung vom 2. April 2008 auf SF1 handelte ein Bericht von einem jetzt 17jährigen Mädchen, das angab, es sei im Alter von 5-8 Jahren bei Pflegemüttern platziert worden, die im Sexgewerbe tätig waren. Eine Untersuchung des Aargauer Obergerichts, ob die lokalen Vormundschaftsorgane damals ihre Pflichten verletzt hätten, kam zum Schluss, dass diese nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Die "Rundschau" fand diesen Untersuchungsbericht skandalös und stellte dem zuständigen Oberrichter die Aussagen des Mädchens gegenüber.
Die UBI hielt in ihren Beratungen fest, dass es das gute Recht eines Mediums sei, eine behördliche Untersuchung skandalös zu finden. Die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien sei eine ihrer vornehmsten Aufgaben. Auch sei anwaltschaftlicher Journalismus durchaus erlaubt. In diesem Fall allerdings kam der zuständige Oberrichter laut UBI aber nicht mit seinen besten Argumenten zum Zug.
Die Überlegungen, die zum Untersuchungsresultat geführt hatten, wurden zu wenig plausibel. Das Publikum wurde nicht über alle Fakten unterrichtet und konnte sich daher keine eigene Meinung bilden. Das Vorgehen des Obergerichts wurde nach Ansicht der UBI zu sehr skandalisiert. Die UBI kam aus diesen Gründen mit 5:2 Stimmen zum Schluss, dass die Programmvorschriften verletzt sind.

