07.06.2000

Radio 105 schlägt elf Punkte für eine liberale Radioordnung vor

Diese definieren das Zusammenspiel zwischen der SRG und den privaten Radiostationen.

Das RTVG befindet sich in Überarbeitung. Die interessierten Kreise sind zur Vernehmlassung aufgerufen. Der Jugendsender Radio 105 hat eine dezidierte Vorstellung über eine zukunftsorientierte, liberale Neuordnung des Radiobereichs. Sie lässt sich in 11 Punkten zusammenfassen.

UKW-Versorgungs-Prinzipien

Die SRG erhält einen Grundauftrag, der maximal zwei Programme pro Sprachregion umfasst. Regionalradios erhalten einen Grundauftrag, den sie alleine oder in Kooperation, auch zusammen mit der SRG, erfüllen. Pro Versorgungsgebiet sollten nicht mehr als drei Regionalradios konzessioniert werden, die jedoch voneinander unabhängig sein sollen und sich ergänzen, ggf. konkurrenzieren können. Die SRG-Programme der anderen Sprachregionen werden jeweils nur noch per Kabelnetz verbreitet. Es findet so rasch als möglich eine Frequenzoptimierung statt. Die frei werdenden sprachregionalen Frequenzen werden an private Sender vergeben. Bereits über Kabelnetz verbreitete, sprachregionale Radios haben Vorrang bei der Zuteilung der frei werdenden Frequenzen. Zusätzlich freie Frequenzen sind nach den Bedürfnissen des Marktes zu vergeben. Weitere, geeignete Sparten- oder Zielgruppenformate sollen ein möglichst sinnvolles und auch wirtschaftlich tragfähiges Segment abdecken. Eine Wettbewerbssituation in einem Markt-Segment ist nur vorzusehen, wenn eine unabhängige, wissenschaftliche Studie die wirtschaftliche Tragfähigkeit als gegeben voraussieht. Hier können sich Private, Anbietergemeinschaften und die SRG um Frequenzen bewerben.

Kabelnetzverbreitung

Die Kabelnetze sind zu verpflichten, vom BAKOM konzessionierte Programme zu angemessenen Kosten zu verbreiten. Die Kosten sind im Streitfall durch das BAKOM festzulegen.

DAB

Die SRG erhält das Recht, ihre Service-Public Programme über DAB zu verbreiten, d.h. maximal 6. Die weiteren Frequenzen sind an Private gemäss der neuen UKW-Versorgung zu verteilen. Das BAKOM muss der Situation Rechnung tragen, dass kleinere Stationen nicht sämtliche der technischen Entwicklungskosten tragen können, insbesondere angesichts der noch geringen Haushaltsverbreitung. Hier sind Vorleistungen des Staates im Sinne der Wirtschaftsförderung notwendig.

Finanzierung



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