Die Freiburger Tageszeitung La Liberté hat einen Rechtsstreit mit der Raël-Sekte für sich entschieden. Ein Waadtländer Zivilgericht hat die Forderung von zwei Raelianerinnen nach 15'000 Franken Genugtuung abgelehnt. Wie die Liberté am Donnerstag in einem Communiqué mitteilte, müssen sich die Sektenmitglieder stattdessen mit 6'080 Franken an den Gerichtskosten der Redaktion beteiligen. Dagegen wollen die Raelianer rekurrieren.
Sie fühlten sich von der Zeitung angegriffen. La Liberté hatte aufgedeckt, dass hinter der Veranstaltungsreihe "Cafés féminité" in einem Lausanner Restaurant zwei Frauen aus der Sekte stehen. Gleichzeitig informierte die Zeitung über die Ideologie der Sekte, die unter anderem eine Unterordnung der Frau, eine aktive Sexualerziehung von Kindern sowie das Klonen von Menschen predigt.
Das Gericht wies nun alle Anträge der Raelianerinnen ab. Gemäss Urteil lassen sich die von der Tageszeitung aufgeführten Aspekte in den Schriften der Raelianer nachlesen. Die Information der Bevölkerung über die Medien sei nicht an und für sich unstatthaft und entspreche einem öffentlichen Interesse. Dieses sei höher zu gewichten als die Ehrenrechte der Sektenmitglieder, erklärten die Richter laut Communiqué.
Die Raelianer wollen den Urteilsspruch nicht akzeptieren. Man werde gegen diesen "inakzeptablen Entscheid" Rekurs einlegen, sagte Philippe Chabloz, Führer der Raelianer in der Schweiz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Bereits 1998 waren sich die Liberté und die Anhänger Raëls vor Gericht gegenübergestanden. Der Sekte war eine Gegendarstellung verweigert worden, nachdem die Tageszeitung berichtet hatte, dass die Raelianer in ihren Schriften "theoretisch Pädophilie und Inzest predige". Das Bundesgericht lehnte die Anträge auf Gegendarstellung der Sekte ab. (sda)

