11.08.2000

Schweizerische Depeschenagentur SDA-ATS

Redaktion für sofortige Rücknahme der GAV-Kündigung

69 Unterzeichnende verlangen per Petition den Widerruf der Kündigung der Mitgliedschaft beim Verband Schweizer Presse.

In einer Petition verlangt das Redaktionspersonal vom Verwaltungsrat der SDA-ATS, die Ende Juni eingereichte Kündigung der Mitgliedschaft beim Verband Schweizer Presse sofort zu widerrufen und damit den Presse-GAV auch in Zukunft vollumfänglich zu respektieren. Die Petition wurde von 69 RedaktionsmitarbeiterInnen unterzeichnet und gelangt heute (11. August 2000) in den Besitz des Verwaltungsrates, schreibt die Mediengewerkschaft comedia in einer Pressemitteilung.

Die Aufkündigung des Branchen-GAV für die Presse schade dem Image der SDA-ATS als nationaler Agentur mit öffentlichem Auftrag und setze branchenpolitisch falsche Signale, machen die besorgten RedaktorInnen in der Petition geltend. Zudem werde die Sozialpartnerschaft und der Arbeitsfrieden in der Medienbranche durch die Vertragsflucht von Medienbetrieben wie der SDA-ATS ernsthaft gefährdet. Die Einhaltung des Presse-GAV halte das Redaktionspersonal unter anderem auch für nötig, um die Konkurrenzfähigkeit der Agentur auf dem Arbeitsmarkt und die Professionalität ihrer Dienste zu sichern.

Der Presse-GAV war am 1. Mai 2000 nach langwierigen Verhandlungen für mindestens vier Jahre in Kraft getreten. Die SDA-ATS hatte die am 5. April 2000 erfolgte Ratifizierung durch den Verlegerverband noch befürwortet. Nach dem Inkrafttreten bestritt die Unternehmensleitung gegenüber dem Personal die Gültigkeit des Branchen-GAV für den eigenen Betrieb, später wich sie zwar von dieser Haltung wieder ab, kündigte dann aber die Verbandsmitgliedschaft und damit auch den GAV.


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