07.12.2006

Bundesgericht

Ringier muss Patty Schnyders Vater Gewinn abliefern

Zu unrecht als "Taliban" bezeichnet.

Die Ringier AG muss dem Vater von Patty Schnyder den Gewinn abliefern, den sie mit zwei persönlichkeitsverletzenden Artikeln im Sonntags-Blick zum Streit zwischen Vater und Tochter gemacht hat. Das Bundesgericht hat Willy Schnyder in einem Präzedenzfall Recht gegeben. Wie viel der Gewinn beträgt, steht noch nicht fest. Das Zürcher Obergericht muss zu seiner Ermittlung nun zunächst ein Beweisverfahren durchführen. Da ein exaktes Resultat laut Bundesgericht nicht möglich ist, muss es danach eine Schätzung vornehmen. Gefordert hatte Willy Schnyder 75'000 Franken.

Der Sonntags-Blick hatte zwischen Februar und November 2002 vier Artikel veröffentlicht, in denen es um den Streit zwischen der Tennisspielerin Patty Schnyder und ihrem Vater ging. Die Zürcher Justiz kam auf Klage von Willy Schnyder zum Schluss, dass die Aussagen in zwei Texten seine Persönlichkeit verletzt hätten. Als unzulässig erachteten die Richter, dass der Vater als Mann dargestellt wurde, der undurchsichtige Finanzgeschäfte tätige. Beanstandet wurde weiter, dass er in seiner Rolle als Vater als "Taliban" bezeichnet und der Veruntreuung, Erpressung, Nötigung sowie des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen verdächtigt worden war.

Das Zürcher Obergericht verurteilte das Verlagshaus Ringier im Dezember 2005 zur Veröffentlichung des Urteils. Hingegen verwehrte es Willy Schnyder eine Genugtuung und die Herausgabe des Gewinns, der mit den Artikeln erzielt worden war. Vor Bundesgericht focht der Vater nur diese letzten beiden Punkte an. In ihrer Sitzung vom 7. Dezember hat die II. Zivilabteilung seine Berufung nun in Bezug auf die Gewinnherausgabe gutgeheissen und die Sache zur Bestimmung der Gewinnhöhe ans Obergericht zurückgewiesen. Das Bundesgericht hatte sich dabei erstmals mit der Frage der Gewinnabschöpfung wegen Persönlichkeitsverletzung zu befassen.


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