16.10.2022

Rückkehr

Roger Köppel ist zurück auf Twitter

Der Weltwoche-Verleger hat sich auf der Plattform mit einem Tweet zur Rede und Gegenrede zurückgemeldet. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel meint zur vorübergehenden Sperre von Köppels Account: «Sie ist rechtswidrig.»

Keine 24 Stunden nach der Sperre seines Twitter-Accounts ist der Weltwoche-Verleger und -Chefredaktor Roger Köppel zurück auf dem Kurznachrichtendienst. Mit einem jubelhaften Tweet, in dem er auf die Bedeutung von Rede und Gegenrede hinwies:


Köppel war vorübergehend von Twitter gesperrt worden, weil er gemäss einem Blick-Bericht vom Donnerstag gegen «die Twitter-Regeln gegen Hass schürendes Verhalten verstossen» habe (persoenlich.com berichtete). Wie der Blick berichtete, soll ein Tweet Köppels vom Juni der Auslöser gewesen sein. Dabei habe der SVP-Nationalrat einen SRF-Beitrag zur Sexualstrafrechtsdebatte mit dem Titel «Jede Liebe beginnt mit einem Nein der Frau» versehen. 


Wie Twitter mitteilte, könne Köppel erst wieder Tweets absetzen und mit anderen Userinnen und Usern interagieren, wenn er den besagten Tweet lösche. Das hat der 57-Jährige zwar nicht getan, dennoch ist er nun zurück auf der Plattform. Damit bleibt laut einem NZZ-Bericht die Frage im Raum, wie es dazu kam – beziehungsweise, wie Köppel die Aufhebung der Sperre erwirkt hat.

«Schlechter Geschmack ist nicht justiziabel»

Im entsprechenden NZZ-Artikel wird Köppel zu dieser Frage nicht zitiert. Dafür äussert sich gegenüber der Zeitung der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der darauf spezialisiert ist, gegen solche Sperren vorzugehen – laut der NZZ oft mit Erfolg. Zum Fall von Roger Köppel sagt Steinhöfel: «Die Sperre ist rechtswidrig, das ist für mich ganz klar.» Man könne den Tweet zwar «geschmacklos» finden, aber gemäss dem Rechtsanwalt spiele das bei der Meinungsfreiheit keine Rolle, denn: «Schlechter Geschmack ist nicht justiziabel.» (tim)


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