08.05.2022

Bundesanwaltschaft

Roger Köppel muss vor Immunitätskommission

Die BA sieht nach einer «Weltwoche Daily»-Sendung des Verlegers und SVP-Nationalrats Roger Köppel einen «hinreichenden Tatverdacht wegen Amtsgeheimnisverletzung». Ebenfalls bei der Immunitätskommission antraben muss einem Bericht zufolge SP-Nationalrat Fabian Molina.
Bundesanwaltschaft: Roger Köppel muss vor Immunitätskommission
Die Bundesanwaltschaft hat gemäss dem SonntagsBlick die Immunitätskommission des Parlaments um die Aufhebung von Roger Köppels (im Bild) Immunität ersucht. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Die betroffene Stelle einer «Weltwoche Daily»-Sendung des Verlegers und Chefredaktors Roger Köppel handelt von der Beschlagnahmung von Schweizer Uhren in Moskau (persoenlich.com berichtete). Wie der SonntagsBlick nun berichtet, ersuchte die Bundesanwaltschaft die Immunitätskommission des Parlaments um die Aufhebung von Köppels Immunität. Der Parlamentarier habe gewisse Passagen aus vertraulichen Unterlagen der Aussenpolitischen Kommission des Parlaments «weitestgehend deckungsgleich» in seiner Sendung wiedergegeben. Die Kommission betont gemäss SoBli aber ausdrücklich, «dass für den SVP-Nationalrat die Unschuldsvermutung gilt».

Die Immunitätskommission soll laut Medienbericht am Mittwoch entscheiden. Köppel hatte am 24. März in einem Video berichtet, der russische Geheimdienst FSB habe die Räume einer Tochterfirma der Schweizer Uhrenmanufaktur Audemars Piguet in Moskau durchsucht und dabei Waren im Wert von mehreren Millionen Franken mitgenommen. Damit habe er seine Schweigepflicht verletzt. «Ein Vorfall, der damals nur seiner Kommission bekannt war», so persoenlich.com-Chefredaktor Matthias Ackeret in einem Blog-Beitrag.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates reichte danach Strafanzeige gegen ihr Mitglied ein. Köppel erklärte anschliessend, er verzichte für eine schnelle Abklärung freiwillig auf seine Immunität.

Ebenfalls bei der Immunitätskommission antraben muss gemäss dem Bericht SP-Nationalrat Fabian Molina. Der 31-Jährige hatte im Februar an einer unbewilligten Gegendemonstration gegen Rechtsextreme teilgenommen. Deshalb beantragt die Zürcher Staatsanwaltschaft laut SoBli die Aufhebung von Molinas parlamentarischer Immunität. (sda/tim)



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