11.04.2001

RTVG-Entwurf berücksichtigt das Publikum zu wenig

Zu diesem Schluss kommt der DRS-Publikumsrat.

Der Publikumsrat DRS hat seine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Radio- und Fernsehgesetzes RTVG zu Handen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verabschiedet. Der Rat nehme darin nur zu den Punkten des Gesetzesentwurfs Stellung, die er aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung beurteilen könne, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Die oberste Zielsetzung des neuen RTVG – leistungsfähiger Service public, getragen von einer starken SRG SSR idée suisse, und mehr Freiheiten für andere Veranstalter – finde grundsätzlich Zustimmung. Der Entwurf berücksichtige aber nach Meinung des Publikumsrates DRS die Interessen des Publikums eindeutig zu wenig. Der Rat schlägt daher vor, in Artikel 26 zur Organisation und Finanzierung der SRG SSR idée suisse, das Publikum als Adressat aller Sendungen explizit zu erwähnen, und zwar in dem Sinne, dass es in der Organisation vertreten sein müsse.

Beirat

Die intensivsten Diskussionen führte der Publikumsrat DRS nach eigenen Angaben über den im RTVG-Entwurf vorgesehenen Beirat. Grundsätzlich begrüsse und unterstütze der Publikumsrat die Idee eines Organs zur Begleitung, Überprüfung und Kontrolle des Programm-Auftrages. Die Mehrheit des Rates schlage aber vor, statt des Beirats die Publikumsräte der SRG SSR, die die Interessen des Publikums wahrnehmen und in den Sprach-Regionen verankert sind, beizubehalten.

Ombudsstelle

Der Publikumsrat DRS sei der Ansicht, dass sich das bisherige Beanstandungsverfahren bewährt habe. Eine Quasi-Verstaatlichung der Ombudsstellen, wie sie der Gesetzesentwurf vorsehe, lehne der Rat ab. Gleichzeitig erhebe er die Forderung, dass die kommerziellen Veranstalter unter dem neuen Gesetz ihre Ombudsstellen in der Öffentlichkeit besser bekannt machen müssten.

Programm-Auftrag


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