30.08.2007

Presserat

Rüge für SonntagsZeitung

Rat pocht auf Transparenz im Journalismus.

Teilt ein Reporter den Strafverfolgungsbehörden einen Verdacht mit und löst damit ein Verfahren aus, muss er die Leserschaft darüber ins Bild setzen. Dies hält der Presserat in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme fest.

Der SonntagsZeitungs-Journalist Reto Gerber hatte im Frühling 2006 mehrmals über den Industriekonzern OC Oerlikon, der damals noch Unaxis hiess, und dessen Grossaktionäre Georg Stumpf und Ronny Pecik berichtet. Dabei brachte er unter anderem zur Sprache, dass auf den Konto-Unterlagen bei Schweizer Banken nicht die beiden Investoren, sondern deren Privatstiftungen, die via Victory Unaxis kontrollierten, als wirtschaftlich Berechtigte eingetragen sein könnten.

Am 16. Juli 2006 berichtete Gerber schliesslich, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Pecik und Stumpf wegen unrichtiger Angaben auf Bankformularen ermittle. Es gehe um Falschbeurkundung. Dabei erwähnte er nicht, dass er selber der Justiz den Verdacht mitgeteilt und damit die Untersuchung angestossen hatte. Darin sahen Stumpf, Pecik und die Beteiligungsgesellschaft Victory unter anderem eine Unterschlagung wichtiger Elemente von Informationen und reichten beim Presserat Beschwerde ein.

In diesem Punkt gab der Presserat den Beschwerdeführern Recht. Der Journalist habe durch die Aktion zwar nicht seine Unabhängigkeit eingebüsst. Auch ein Eigeniteresse sei nicht erkennbar. Die Anzeige an die Strafuntersuchungsbehörde hätte Gerber gegenüber den Lesern aber offenlegen müssen. Weil er dies unterliess, habe die SonntagsZeitung eine wichtige Information weggelassen und damit die "Erklärungen der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt.

Die Beschwerdeführer hatten auch gerügt, dass die SonntagsZeitung das Verhalten der Investoren beim Erwerb von Unaxis-Aktien, die Entwicklung des Börsenkurses oder die Bewertung des Jahresabschlusses 2005 falsch dargestellt habe. Wegen eines hängigen Strafverfahrens in der Sache trat der Presserat in diesem Punkt auf die Beschwerde nicht ein. (sda)


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