31.05.2007

Klein Report

Rüge vom Presserat

Beschwerde gegen Branchendienst teilweise gutgeheissen.

Am 23. November 2006 veröffentlichte der Mediendienst Klein Report die Meldung, ein TV-Magazin hätte sich am Vormittag des Tages per sofort von seinem Textchef getrennt. In der Kurzmitteilung wurde weiter ausgeführt: "Gemäss Redaktionsmitgliedern wird X. unter anderem 'Illoyalität gegenüber der Chefredaktion' vorgeworfen".

Noch am gleichen Tag forderte der Chefredaktor des TV-Magazins die Verlegerin des Klein Report auf, die zitierte Passage, die "jeder Grundlage" entbehre, aus der Meldung herauszustreichen und durch den Satz "Die Trennung erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen" zu ersetzen. Der Klein Report nahm indessen die beanstandete Passage nicht aus der Meldung heraus, sondern hängte unter Berufung auf den Chefredaktor der Fernsehzeitschrift lediglich die verlangte Ergänzung dem Text an.

Am 24. November 2006 gelangte der ehemalige Textchef mit einer Beschwerde gegen den Klein Report an den Presserat. Er beanstandete dabei, der Vorwurf der Illoyalität beruhe nicht auf Tatsachen. Er sei als Gerücht verbreitet worden, das nicht hätte weiter kolportiert werden dürfen. Am 30. November 2006 reichte ebenfalls die Herausgeberin der Zeitschrift dem Presserat eine ähnlich lautende Beschwerde gegen den Klein Report ein.


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