08.01.2008

"Le Matin"

Rüge vom Presserat

Verstoss bei Bekanntgabe des Todes von François Silvant.

Der Schweizer Presserat rügt die Zeitung "Le Matin" für die frühzeitige Bekanntgabe des Todes von Komiker François Silvant. Mit der Nichteinhaltung der Sperrfrist habe die Zeitung gegen journalistische Pflichten verstossen. Der Schweizer Presserat hat am Dienstag in seiner Stellungnahme die Klage der Waadtländer Sektion der Mediengewerkschaft "Impressum" teilweise gutgeheissen.

Der Manager von François Silvant hatte am Morgen des 18. Juni ein Pressecommuniqué zum Tod von Silvant verschickt. Die Sperrfrist 18 Uhr sollte der engsten Bekanntschaft ein Begräbnis in Ruhe ermöglichen. Ein Redaktor von "Le Matin" stellte die Nachricht allerdings bereits am Morgen auf das Netz. Chefredaktor Peter Rothenbühler beschrieb diese Handlung als Fehler des Verantwortlichen. Dieser sei nicht über die Sperrfrist informiert gewesen.

Aufgrund von Anrufen anderer Redaktionen war der Eintrag im Anschluss vom Netz genommen worden. Später stellte "Le Matin" den Artikel allerdings erneut aufs Netz, da sich andere Medien nicht mehr an die Sperrfrist gebunden fühlten und den Artikel ebenfalls publizierten. (sda)


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