Am 22. Mai berichtete die «Rundschau» von SRF über eine in einer Schaffhauser Anwaltswohnung verprügelte und von den Behörden im Stich gelassene Frau. In der Ausgabe vom 30. Mai berichtet auch die Lokalzeitung Schaffhauser AZ ausführlich über den Fall und zitiert aus Einvernahmeprotokollen und verschriftlichten Videoaufnahmen. Der Artikel mit dem Titel «Eskaliert» stützt die Darstellung der «Rundschau» nicht. Die Wogen um den Fall gehen seit der Berichterstattung hoch.
Eine Woche nach Erscheinen des Artikels äussert sich die Schaffhauser AZ in einer ausführlichen Stellungnahme. «Der Artikel hat viele Menschen empört, enttäuscht und verletzt. Das ist die Folge einer Reihe von Fehlern, auf die wir im Folgenden eingehen», schreibt die Redaktion.
Der «Rundschau»-Beitrag habe Zuspitzungen und Verkürzungen enthalten; gerade der implizite Vorwurf, dass die Tat im Voraus geplant war, um das Opfer von einer Anzeige abzuhalten, sei gemäss der Recherchen der Zeitung zweifelhaft, schreibt die Schaffhauser AZ. Man habe jedoch dabei aus den Augen verloren, wie schwierig es sei, einen Teil der Berichterstattung der «Rundschau» zu kritisieren, ohne gleichzeitig die brutalen Taten zu relativieren.
In der Stellungnahme zählt die Redaktion in fünf Punkten eigene Fehler auf. Zum Schluss bittet sie «alle, die unser Text verletzt oder sogar retraumatisiert hat, um Entschuldigung». (wid)