05.11.2007

SF

Schuldsprüche wegen Aufnahmen mit versteckter Kamera

Ueli Haldimann zu bedingter Geldstrafe verurteilt.

Der "Kassensturz" hat im März 2003 zu Unrecht Versicherungsberater mit versteckter Kamera gefilmt. Das Zürcher Obergericht sprach Ueli Haldimann, Chefredaktor von Schweizer Fernsehen, den damaligen "Kassensturz"-Leiter Hansjörg Utz, die Redaktorin Monika Balmer und die als Lockvogel eingesetzte Teilzeitmitarbeiterin Fiona Strebel wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen nach langer Beratung schuldig.

Die vier Verurteilten wurden mit bedingten Geldstrafen bei einer Probezeit von zwei Jahren bestraft: Ueli Haldimann mit 15 Tagessätzen zu 350 Franken, Hansjörg Utz mit 15 Tagessätzen zu 200 Franken, die zuständige Redaktorin mit 15 Tagessätzen zu 100 Franken und Fiona Strebel mit 5 Tagen zu 30 Franken. Damit hob das Obergericht auch das Urteil Bezirksgericht Dielsdorf von 2006 auf, das die Angeklagten freigesprochen hatte.

Obwohl das "Kassensturz"-Team auch gemäss erstinstanzlichem Urteil den Tatbestand des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen erfüllt hatte, lag in der Wahrung öffentlicher Interessen ein Rechtfertigungsgrund vor. Das sah das Obergericht im Berufungsprozess nun anders: Demnach hätte das Team auch andere journalistische Möglichkeiten einsetzen können, um die unseriösen Methoden aufzuzeigen. Ein Rechtfertigungsgrund lag daher nicht vor, die Angeklagten handelten widerrechtlich.

Im Februar 2003 hatten die Journalisten bei Recherchen zum Thema Missstände im Versicherungswesen sieben Berater in eine Wohnung nach Oberglatt bestellt, um einer Kundin Lebensversicherungen schmackhaft zu machen. Bei der angeblichen Klientin handelte es sich um Fiona Strebel, die den Lockvogel für das heimlich anwesende Fernsehteam spielte. Einer der Versicherungsberater hinterliess mit unseriösen Angeboten einen besonders schlechten Eindruck. Er wehrte sich gegen die Ausstrahlung der Aufnahmen und erstattete nach der Sendung Strafanzeige.

Es ist nicht der einzige Fall, bei dem das Schweizer Fernsehen wegen Aufnahmen mit versteckter Kamera an die Justiz gerät. Erst letzte Woche hat die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen versteckt gefilmter Aufnahmen in der Praxis eines Zürcher Schönheitschirurgen Anklage gegen vier SF-Mitarbeiter erhoben ( "persoenlich.com" berichtete). Ebenfalls unter den Angeklagten befindet sich SF-Chefredaktor Ueli Haldimann. Ihm droht bei einer Verurteilung eine weitere, happige Geldstrafe. (pers/sda)


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