10.11.2000

Schweizer Presserat zum Zweiten

KVP Thurgau: Ungerechtfertigter Boykottvorwurf gegen Tagesspiegel-Zeitungen.

Von einem Boykott kann keine Rede sein, wenn ein Medium nur einen Teil der Medienmitteilungen einer Partei veröffentlicht. Es ist in jedem Fall Sache der Redaktion zu entscheiden, ob ein politischer Positionsbezug für das Publikum relevant und interessant ist. Stellt ein öffentlicher Akteur unhaltbare Behauptungen auf, so handelt ein Medium legitim, wenn es sich weigert, sie weiterzuverbreiten. Es würde aber auch zum gesellschaftlichen Diskurs beitragen, wenn es sie öffentlich machte und kommentierend einordnete. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Lukas Brühwiler, Präsident der Katholischen Volkspartei (KVP) Schweiz, warf in einer Beschwerde an den Presserat den Tagesspiegel-Zeitungen vor, die KVP Thurgau im Abstimmungskampf über die bilateralen Abkommen praktisch boykottiert und falsch dargestellt sowie seither vollständig boykottiert zu haben. Die betroffene Redaktion wies die Beschwerde als vollumfänglich unbegründet zurück.


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