18.09.2016

Fall Christophe Darbellay

So sah der Deal mit dem «Blick» aus

Kein Frontaufmacher, keine Bilder und keine Nachzüge: Um kein juristisches Risiko einzugehen, hat sich die «Blick»-Gruppe auf die Bedingungen des Anwalts des CVP-Politikers eingelassen.
Fall Christophe Darbellay: So sah der Deal mit dem «Blick» aus
Ein Ausschnitt der Frontseite des «Sonntagsblick» vom 11. September 2016.

«Baby nach Seitensprung» und «Ich habe einen schweren Fehler gemacht». Diese Schlagzeile und das dazugehörende Zitat des betroffenen CVP-Politikers Christophe Darbellay im «Sonntagsblick» sorgten vor einer Woche für Wirbel.

Der «Sonntagsblick» verzichtete allerdings darauf, die Story zum Frontaufmacher zu machen. Zum Artikel wurden keine Bilder der damals medial inszenierten Hochzeit des Paares publiziert. Und: Bereits am Tag darauf war der Fall Darbellay im «Blick» kein Thema mehr auf der Front.

Dahinter steckt, wie die «Schweiz am Sonntag» berichtet, ein Deal zwischen «Blick» und Christophe Darbellays Anwalt, Andreas Meili. Um die Geschichte ohne juristisches Risiko publizieren zu können, habe sich das Ringier-Blatt darauf eingelassen.

Im Tausch gegen freigegebene Zitate tiefer Reue inklusive Entschuldigung bei Frau, Familie, Freunden und seinen Wählern sowie eines Zitats der Fürsorge, habe sich die «Blick»-Gruppe dazu verpflichtet, die Geschichte ohne Seite-1-Aufmacher zu publizieren, auf jegliche Bilder aus Darbellays Privatleben zu verzichten und keinerlei Folge-Geschichten zu recherchieren.

«Mit einem blauen Auge davongekommen»

«Für einen Politiker, der sein Privatleben öffentlich zugänglich gemacht hat wie kaum ein Zweiter im Land, ist Christophe Darbellay mit einem blauen Auge davongekommen, zumindest medial», sagt Peter Rothenbühler, ehemaliger Chefredaktor der «Schweizer Illustrierten» und Erfinder des People-Journalismus in der Schweiz, gegenüber der SaS.

Darbellay habe alles richtig gemacht. Er sei in die Offensive gegangen und habe die Geschichte klein gehalten, bevor sie zu einer tagelangen Kampagne auswachsen konnte. Bis zu den Walliser Staatsratswahlen in einem Jahr dürfte wieder Gras über die Affäre gewachsen sein.

Die Geschichte ohne Einwilligung Darbellays trotzdem zu veröffentlichen hätte für die «Blick»-Gruppe durchaus juristische Folgen haben können. «Es gibt kein öffentliches Interesse an der Moralisierung eines Seitensprungs einer exponierten Person», sagte die Medienanwältin Rena Zulauf im Interview mit persoenlich.com. (wid)



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