13.09.2016

Fall Christophe Darbellay

«Ein Seitensprung ist Privatsache»

Der CVP-Politiker wird zum vierten Mal Vater – dies wegen einer Affäre. Dass der «SonntagsBlick» diese Geschichte auf der Front gebracht hat und viele andere Medien die Story aufgegriffen haben, findet die Zürcher Medienanwältin Rena Zulauf «befremdlich». Ein Gespräch über Moral, schalldichte Telefonkabinen und François Mitterand.
Fall Christophe Darbellay: «Ein Seitensprung ist Privatsache»
«Fraglich in diesem Zusammenhang ist medienrechtlich einzig, ob die ‚SonntagsBlick’-Redaktion Christophe Darbellay auf den Fersen war», sagt die Zürcher Medienanwältin Rena Zulauf. (Bild: zVg.)
von Christian Beck

Frau Zulauf, in den letzten Tagen diskutierte die ganze Schweiz über das Sexleben von Christophe Darbellay. Gibt es heute kein Tabuthema mehr?
Es hat mich auch befremdet, dass die Geschichte dermassen breit getreten worden ist. Allerdings sieht es danach aus, dass es Christophe Darbellay war, der sich für die Flucht nach vorne entschieden hat und die Öffentlichkeit von sich aus gesucht hat. Fraglich in diesem Zusammenhang ist medienrechtlich einzig, ob ihm die «SonntagsBlick»-Redaktion auf den Fersen war und ein Statement einforderte oder ob er von sich aus die Öffentlichkeit suchte.

Und in aller Öffentlichkeit hat sich Christophe Darbellay dann für seinen Seitensprung entschuldigt…
Das Statement «Ich habe einen schweren Fehler gemacht» ist bemerkenswert. Dass sich Christophe Darbellay für ein solches Zitat entschieden hat zeigt, dass man heute als exponierte Person öffentlich Busse tun muss wegen eines Seitensprungs. Nur so scheint es zu gelingen, die Reputation wieder einigermassen herzustellen. Ob Darbellay tatsächlich einen schweren Fehler gemacht hat, ist einzig von ihm und seiner Frau unter vier Augen zu beurteilen. Es ist nicht an der Öffentlichkeit, einen Seitensprung zu beurteilen, und es gibt auch kein öffentliches Interesse an Moralisierung eines Seitensprungs einer exponierten Person.

Ist Ihnen ein ähnlicher Fall bekannt, wo derart Privates eines Politikers an die Öffentlichkeit gebracht wurde?
Ich erinnere bei solchen Fällen immer gerne an den ehemaligen französischen Präsidenten François Mitterand. Von einem Journalisten auf seine uneheliche Tochter angesprochen, antwortete dieser schlicht: «et alors?». Daraufhin ertönte in der ganzen Nation «et alors!», und die Franzosen waren stolz, dass sie Privates und Moral vom öffentlichen Leben so vorbildlich trennten. Es ist betrüblich, dass diese Zeiten vorbei zu sein scheinen, und ich bedauere zutiefst, dass das öffentliche Moralisieren eines Einzelfalls wieder Einzug in die öffentliche Kommunikation hält.

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Christophe Darbellay. (Bild: Keystone)


Zurück zum Fall Darbellay: Er ist aus dem Nationalrat aus- und als CVP-Parteipräsident zurückgetreten. 2017 will er in den Walliser Staatsrat. Gilt er da überhaupt noch als Person des öffentlichen Interesses?

Er gilt zweifelsohne als Person des öffentlichen Interesses. Doch haben auch Personen des öffentlichen Interesses einen Anspruch auf Respektierung der Privatsphäre. Der Schweizerische Presserat drückte diesen Grundsatz einst in einer alten Richtlinie trefflich wie folgt aus: «Journalistinnen und Journalisten können davon ausgehen, dass Prominente nicht daran interessiert sind, anders behandelt zu werden, als die Medienschaffenden selber an deren Stelle behandelt werden möchten.»

Er ist also noch eine Person des öffentlichen Interesses, aber ist ein uneheliches Kind von öffentlichem Interesse?
Nein. Von öffentlichem Interesse ist einzig das politische Engagement von Christophe Darbellay, nicht sein Privatleben.

Sie sagen, auch öffentliche Personen haben Anspruch auf Respektierung der Privatsphäre. Wurden mit dieser Geschichte allenfalls Persönlichkeitsrechte verletzt? Oder ist sie legitimiert, weil Darbellay dem SoBli Statements abgegeben hat?
Das Familien- und Intimleben ist durch den Privatsphärenschutz umfassend geschützt. Seitensprünge gehören der Privatsphäre an. Ob vorliegend Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind, beurteilt sich daran, ob die Kommunikationsoffensive von Christophe Darbellay ausgegangen war, mit anderen Worten, ob er sein Einverständnis in die Veröffentlichung einer privaten Angelegenheit gegeben hat.

Das heisst, wenn Darbellay keine Stellung hätte nehmen wollen, hätte die Story auch nicht publiziert werden dürfen…
Meines Wissens hat sich Christophe Darbellay nie zu Moralfragen im Zusammenhang mit individuellem intimen Verhalten geäussert. Aus diesem Grund wären in diesem Fall meines Erachtens seine Persönlichkeitsrechte verletzt, namentlich das Recht auf Respektierung der Privatsphäre.

Darbellay liess stets die Öffentlichkeit an seinem Familienleben teilhaben, präsentierte sich als guter Familienvater, zeigte auch seine Kinder in der Presse. Hat er deshalb damit rechnen müssen, dass auch ein solcher Seitensprung nun von den Medien aufgegriffen wird?
Er hat insofern damit rechnen müssen, als die Öffentlichkeit und die Medien neugierig sind. Aber ich gehe mit der CVP einig, dass die Angelegenheit mit der Partei, dem politischen Leistungsausweis von Christophe Darbellay und seinen Fähigkeiten als Politiker nichts zu tun haben, sondern absolut privater Natur sind.

Also ist er auch nicht «selber schuld» und hätte schon in der Vergangenheit sein Privatleben besser schützen sollen?
Nein, ganz und gar nicht. Wir sollten uns vielmehr auf die Prinzipien der Aufklärung besinnen und das öffentliche Leben wieder strikte von der privaten Moral trennen.

Sie beobachten also, dass zunehmend Privates an die Öffentlichkeit gezerrt wird?
Ja, ganz klar. Noch in den 80er-Jahren protestierten zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer in Folge der Fichen-Affäre gegen die Volkszählung und die Erhebung von privaten Daten durch den Staat. Es ist noch nicht lange her, da telefonierten wir in Telefonkabinen. Diese waren schalldicht isoliert. Wer die Kabine betrat, konnte von aussen nicht mehr gehört werden. Heute wird überall und für jedermann gut hörbar Privates telefonisch verhandelt.

An was könnte das liegen?
Namentlich Social Media hat das Verhältnis zum Privatsphärenschutz radikal verändert. Es ist mit Blick auf vorstehende Beispiele doch einigermassen erstaunlich, wie viele Personen heute freiwillig und initiativ Privates öffentlich zur Schau stellen. Damit einher gehen Erklärungen wie zum Beispiel von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, der das Zeitalter der Privatsphäre als endgültig vorbei bezeichnete. Oder Internet-Aktivisten wie Julia Schramm, die den Privatsphärenschutz als «so was von Eighties» charakterisieren.

Wo gibt es eigentlich Grenzen? Wann müsste ein Medium sagen: «Diese Geschichte bringen wir nicht»?
Grenzen sind auf jeden Fall immer dann vorhanden, wenn das Recht eine Grenze zieht. Auf diese Grenzen haben wir uns als Gesellschaft in demokratischen Prozessen geeinigt. Die Privatsphäre ist grundsätzlich absolut geschützt, das heisst, dass ausschliesslich relevante und für die Meinungsbildung wesentliche öffentliche Interessen eine Verletzung der Privatsphäre rechtfertigen.

Was passiert, wenn Journalisten diese Grenzen überschreiten?
Das liegt grundsätzlich im Ermessen des Betroffenen. Die betroffene Person kann dagegen protestieren, zum Beispiel mittels eines Protestschreibens, mit kommunikativen Mitteln reagieren oder rechtliche Mittel ergreifen. Die Möglichkeiten sind mannigfaltig und müssen im Gespräch und bezogen auf den Einzelfall eruiert werden.


Die Rechtsanwältin Rena Zulauf ist Gründerin und Partnerin von Zulauf Partner, Zürich. Sie vertritt vor allem Kläger gegen Medien. Ausserdem ist sie Lehrbeauftragte für Medien- und Kommunikationsrecht.
 

 

 



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Kommentare

  • David Keel, 17.09.2016 15:21 Uhr
    Ihres selbsternannt "wohlmeinenden Ratschlags" bedarf ich nicht. Behalten Sie ihn für sich oder noch besser: Wenden Sie ihn auf sich selbst an. Vielleicht lernen Sie dabei was.
  • Christian Spörri, 17.09.2016 12:11 Uhr
    Herr Dabellay ist eine öffentliche Person. Es ist etwas blauäugig, wenn Frau Zulauf glaubt, dass das öffentliche und private Leben solcher Personen zu trennen sei. Eine öffentliche Person sollte für seinen guten Ruf besorgt sein. Herr Darbellay hat seinen Ruf ruiniert. Der Seitensprung wird ewig an ihm haften bleiben. Auch wenn er als Staatsrat gewählt würde.
  • René Zeyer, 16.09.2016 16:28 Uhr
    Wenn der wohlmeinende Ratschlag, sich mit den Grundzügen des Medienrechts vertraut zu machen, für Sie bereits moralisieren ist, haben Sie sowohl vom einen wie vom anderen keinen Schimmer. Ergänzt wird das durch belegfreie Behauptungen (wird moralisiert, nicht gedacht, sondern verurteilt). Keine Ahnung haben, aber eine beratungsresistente und faktenfreie Meinung, das sind die besten Voraussetzungen für eine völlige fruchtlose Debatte.
  • David Keel, 16.09.2016 14:23 Uhr
    Ob Herr Darbellay das einräumt oder nicht, ist für die medienrechtliche Würdigung des Sachverhalts, ob dafür öffentliches Interesse besteht oder nicht, völlig irrelevant. Sie moralisieren laufend, Herr Zeyer. Sie können es entdecken, wenn Sie Ihre Texte hier aufs Modalverb "sollen" hin untersuchen.
  • René Zeyer, 16.09.2016 09:22 Uhr
    Sehr geehrter mir unbekannter Kollega Keel, vielleicht sollten auch Sie sich etwas ins Medienrecht einarbeiten (von Vorteil wäre, das nicht bei RA Zulauf zu tun). Zum einen hat Darbellay mit seiner Entschuldigung an seine Wähler das öffentliche und politische Interesse selbst eingeräumt. Zum anderen habe ich in keiner Form «moralisiert», sondern mir nur ein paar Anmerkungen zur Selbstdarstellung und dem widersprechenden Verhalten eines C-Politikers gestattet. Wenn ein grüner Politiker die 2000-Watt-Gesellschaft lauthals befürwortet, aber privatim einen ökologischen Fussabdruck grösser als die Schweiz hinterlässt, ist dieser Widerspruch auch von öffentlichem Interesse. Es ist dann keineswegs wohlfeil, gedankenlos oder verurteilend, auf diesen Widerspruch zwischen Sein und Schein hinzuweisen. Gerade sonst immer wohlfeil moralisierende Linke reagieren sehr empfindlich, wenn sie selbst auf Widersprüchlichkeiten in ihrem eigenen Verhalten aufmerksam gemacht werden, wie der Fall Unia gerade mal wieder beweist.
  • David Keel, 15.09.2016 23:20 Uhr
    Kollege Zeyer verwechselt "öffentliches Interesse" mit "interessant" fürs Publikum. Selbstverständlich sind saftige Storys über sexuelle Aktivitäten interessant (im Sinne von unterhaltsam) – doch ein öffentliches Interesse (im Sinne von Relevanz fürs Funktionieren der Öffentlichkeit) an ihrer Aufdeckung besteht nicht. Ich bedauere den journalistischen (und gesellschaftlichen) Trend zum Moralisieren auch. Statt gedacht, wird wohlfeil ge- und verurteilt.
  • Valentin Vieli, 15.09.2016 15:15 Uhr
    Dem Kommentar von René Zeier ist fachlich kaum mehr etwas hinzuzufügen. Von einer Verletzung der Privatsphäre kann da auch im Fall Derbellay wirklich nicht gesprochen werden. Auch Rechtsanwälte sind von Fehlanalysen, sogar in ihren Fachgebieten, nicht gefeit. Die Aussagen von RA Zulauf sind ebenso irrelevant wie die Presseratsberichte über Jolanda Spiess und Geri Müller. Bei Müller waren es vor allem politische Gründe (18 Nationalräte reklamierten beim Presserat). Zudem ist bis heute der Name der Chatpartnerin von Geri Müller nicht publik, während er als Nationalrat und Badener Stadtammann schon am 14. August 2014 bei "Schweiz am Sonntag" richtigerweise mit Foto und Namen betitelt wurde. Die Chatpartnerin N.W. wollte NICHT an die Öffentlichkeit und die Medien schützten (fast ausnahmslos) ihre Privatsphäre, wenn auch teilweise mit abstrusen Kommentaren. Die Sex-Affäre mit Spiess und Hürlimann wäre im kleinen Kanton Zug sowieso zum Tagesthema geworden, mit Namensnennung notabene. Dass man heute, 1 1/2 Jahre nachwievor noch darüber spricht, liegt weniger an den Medien als am vermeintlichen Opfer, das immer wieder auf Social Media aktiv wird mit Veröffentlichung von Strafbefehlen, Ferienbatzen durch Genugtuungssummen etc. Aber auch da: Schuld sind dann immer die Anderen!
  • J. Claude Rohner, 15.09.2016 10:57 Uhr
    Heute konzentriert sich das Medieninteresse immer stärker auf privaten Klatsch statt auf wesentliche Faktoren wie die politische Haltung. Der Zwiespalt zwischen offizieller und privater Haltung gehört zwar erwähnt und publik gemacht, aber nicht ausgewälzt. Offen-sichtlich ersetzt der Paparazzo schleichend des Journalisten. Darbellay ist auch so politisch ruiniert.
  • Kristina Pfeiler, 15.09.2016 07:24 Uhr
    Ein Fehler? Shame on you.
  • Stefan Aellig, 14.09.2016 11:23 Uhr
    Frau Zulauf, ich sehe das aber ganz anders als Sie! Es ist sehr wohl von öffentlichem Interese, vorallem dann, wenn ein CVP-"Vorzeigepolitiker" wie Darbellay in der Öffentlichkeit "Christliche Werte" wie Ethik, Moral, Sauberkeit, Treue und Ehrlichkeit etc. predigt und dann aber privat genau das Gegenteil macht, nämlich die Sau rauslässt, dann kann (und darf) das definitiv nicht mehr eine private Angelegenheit sein, Punkt !!!
  • Peter Amstutz, 14.09.2016 09:57 Uhr
    Sehr geehrte Frau Zulauf, bei der Lektüre Ihres Interviews habe ich mich vor allem eines gefragt: Was ist daran von öffentlichem Interesse? Ihre selbstgerechte Stellungnahme zu einem "Fall", der laut Ihren Antworten gar keiner ist, wirkt für mich nur heuchlerisch. Und offen bleibt die Frage, ob Sie selber das Bedürfnis hatten, auf dem Medien-Trittbrett mitzufahren, oder ob sie tatsächlich glaubten, mit Antworten auf Fragen, die sich gar nicht stellen, einen Beitrag zum "Fall" zu leisten.
  • René Zeyer, 14.09.2016 09:16 Uhr
    Man kann die Mandanten von Anwältin Zulauf nur bedauern. Da ich auch zu den Journalisten gehöre, die sich in die «Privatsphäre» von Herrn Darbellay einmischten: Natürlich ist es von öffentlichem Interesse, wenn ein Politiker, der seine religiösen Überzeugungen (und sein Privatleben) öffentlich macht, sich einen dermassen eklatanten Fehltritt leistet. Ihm selbst ist das auch bewusst, denn er hat sich nicht nur «privat» entschuldigt, sondern auch bei seinen Wählern, womit er selbst die öffentliche und politische Dimension einräumt. Von einer Lehrbeauftragten für Medien- und Kommunikationsrecht dürfte man schon etwas mehr Fachkenntnis erwarten. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob der SoBli ihm «auf den Fersen» war oder er selbst eine Homestory der anderen Art platzierte. Hätte Darbellay seine religiösen Überzeugungen oder seine Moral immer als Privatsache behandelt, sähe es vielleicht anders aus. Aber item, statt zu unterrichten, sollte Frau RA vielleicht mal etwas nachsitzen und sich mit den Grundzügen des Medienrechts vertraut machen.
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