23.03.2021

UBI

So viele Beschwerden wie seit 30 Jahren nicht mehr

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen sind vergangenes Jahr 43 neue Beschwerden eingegangen. Das ist Rekord.
UBI: So viele Beschwerden wie seit 30 Jahren nicht mehr
Der Entscheid zum SRF-Dokumentarfilm über Adam Quadroni ist noch nicht rechtskräftig. Die SRG hat dagegen Beschwerde vor Bundesgericht erhoben. (Bild: Screenshot SRF)

43 neue Beschwerden sind 2020 bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht worden. Das sei Rekord, schreibt die UBI am Dienstag. Nach ihren Angaben hatte sie vor 30 Jahren das letzte Mal mehr Beschwerden erhalten als im vergangenen Jahr.

Einzig 1991 habe sie 50 Beschwerden erhalten. Allerdings habe es damals noch keine der der UBI vorgelagerten Ombudsstellen gegeben, heisst es weiter. Diese heute acht Stellen erhielten 1194 Beanstandungen (Vorjahr: 636). Rund vier Prozent dieser Fälle mündeten in einer Beschwerde an die UBI.

37 Beschwerden betrafen SRG

30 der 43 eingegangenen Beschwerden richteten sich gegen TV-Sendungen. In acht Fällen betrafen die Eingaben mehrere Medien des gleichen Veranstalters, nämlich Fernsehen, Radio und/oder Online. Radiobeiträge wurden fünf Mal beanstandet. 37 Beschwerden betrafen die SRG, die sechs übrigen Ausstrahlungen von privaten Veranstaltern.

Eine Beschwerde betraf eine Satiresendung. Bei allen anderen Eingaben ging es um Nachrichten- und Informationssendungen sowie um Dokumentarfilme. In der zweiten Jahreshälfte kritisierten laut der UBI etliche Beschwerdeführerinnen und -führer die Berichterstattung der SRG-Sender über die Pandemie.

Entscheid noch nicht rechtskräftig

36 Beschwerdefälle erledigte die UBI im vergangenen Jahr. In fünf dieser Fälle stellte sie eine Rechtsverletzung fest; 2019 war dies bei drei Fällen so gewesen.

Noch nicht rechtskräftig ist laut UBI der Entscheid zum SRF-Dokumentarfilm über Adam Quadroni. Die SRG habe gegen den UBI-Entscheid Beschwerde vor Bundesgericht erhoben. In der Beurteilung der UBI hatte der Film über den Bündner Whistleblower das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt (persoenlich.com berichtete). (sda/lom)


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