28.08.2020

UBI

Beschwerde gegen Quadroni-«Dok» gutgeheissen

Nach Ansicht der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat der von SRF ausgestrahlte Film über den Whistleblower Adam Quadroni das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Journalistische Sorgfaltspflichten seien nicht eingehalten worden, befand die UBI.
UBI: Beschwerde gegen Quadroni-«Dok» gutgeheissen
Der von Fernsehen SRF ausgestrahlte Film über den Bündner Whistleblower Adam Quadroni hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. (Bild: Screenshot SRF)

Im Zentrum des am 4. Dezember 2019 ausgestrahlten «Dok»-Films steht Adam Quadroni, der die Wettbewerbskommission über Absprachen zwischen Bündner Bauunternehmen informierte. Es geht um die Auswirkungen auf das Leben des Whistleblowers mit dem Titel «Der Preis der Aufrichtigkeit – Adam Quadronis Leben nach dem Baukartell».

In der dagegen erhobenen Beschwerde wird gemäss einer Mitteilung vom Freitag primär die Darstellung des zuständigen Regionalgerichtspräsidenten moniert, der im Film mehrmals namentlich erwähnt und mit Bild gezeigt wird. Mehrere Personen erheben gegen ihn schwere Vorwürfe.

Bei einer entsprechenden Konstellation bestünden erhöhte journalistische Sorgfaltspflichten, hielt die Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) fest. In einer kontroversen Beratung kam sie schliesslich zum Schluss, dass diese nicht eingehalten wurden und sich das Publikum keine eigene Meinung zur Rolle des kritisierten Regionalgerichtspräsidenten bilden konnte.

Obwohl eigentlich das berührende Schicksal von Adam Quadroni im Zentrum des Films gestanden sei, habe es sich bei den festgestellten Mängeln nicht um blosse Nebenpunkte aus programmrechtlicher Sicht gehandelt. In der Abstimmung hiess die UBI die Beschwerde knapp mit vier zu drei Stimmen gut.

Der SRG-Ombudsmann hatte noch im März eine scharfe Kritik des Bündner alt Standespräsidenten Not Carl am «Dok»-Film zurückgewiesen (persoenlich.com berichtete). (sda/cbe)


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KOMMENTARE

Martin Meyer
29.08.2020 16:52 Uhr
Seltsam dass die Mitteilung der UBI nicht bekannt gibt, wer die Beschwerde eingereicht hat und welche Passagen des Films sie unzulänglich findet. Wenn schon müsste m.E. auch angegeben werden, inwiefern Sorgfaltspflichten verletzt sein sollen.
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