15.06.2000

Sprachliche Gleichstellung im Aargau

Regierungsrat lässt "quer" journalistische Freiheit – für amtliche Dokumente bestehen dagegen klare Richtlinien.

Die Personlazeitung "quer" sei primär eine nach journalistischen Kriterien gestaltete Zeitung und kein Verlautbarungsorgan oder amtliches Dokument, hielt der Aaragauer Regierungsrat am Donnerstag fest. In der Mediensprache regierten Platz und Zeit und beide seien begrenzt. Diesem Umstand habe auch eine Personalzeitschrift Rechnung zu tragen. Pointierte Formulierungen seien hierbei ein sinnvolles Mittel. In amtlichen Dokumente müsse hingegen im Interesse der Exaktheit und Rechtssicherheit eine gewisse Schwerfälligkeit der Formulierungen in Kauf genommen werden.



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