SRF kassiert eine Rüge vom Bakom

Schleichwerbung - Die Sendung «Sportpanorama plus» hat mit einem Roger-Federer-Interview gegen das Gesetz verstossen.

Die SRG hat durch die Ausstrahlung der Sendung «Sportpanorama plus» vom 25. Juli 2020 auf Fernsehen SRF 1 gegen den Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellem Programm (Art. 9 RTVG) und gegen das Verbot der Schleichwerbung (Art. 10 Abs. 3 RTVG) verstossen.

Der Schuhhersteller On und dessen Schuhmodell «The Roger» erhielt in der Sendung «eine exklusive Dauerpräsenz». Weiter hat die SRG durch das Bereithalten der Sendung zum Abruf gegen das Werbeverbot im Onlineangebot verstossen (Art. 23 RTVV i.V.m. Art. 14 Abs. 3 RTVG), schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in einem aktuellen Entscheid.

Konkret geht es um ein halbstündiges Interview mit Tennisprofi Roger Federer und der Triathletin Nicola Spirig. Aufgezeichnet wurde dieses in einem Studio, in dem am gleichen Tag der Sportschuh «The Roger» vorgestellt wurde. Hinter den interviewten Sportlern war das Signet des On-Schuhmodells deutlich zu sehen.

Wie die CH-Media-Zeitungen am Dienstag schreiben, müsse SRF online nun entweder das Video entfernen oder den Hintergrund der Aufnahmen so verpixeln, dass weder Schuhe noch Signete zu sehen sind. Die Verfahrenskosten betragen knapp 1700 Franken.

Der Entscheid des Bakom ist noch nicht rechtskräftig. Laut CH Media ist nicht davon auszugehen, dass SRF beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde einreichen wird.

Auch die Ombudsstelle des Deutschschweizer Radio und Fernsehens SRG behandelte bereits den identischen Fall und hiess eine entsprechende Beschwerde gut (persoenlich.com berichtete). (cbe)