Ein Teil der Fernsehsendungen soll für Hörbehinderte aufbereitet werden. Der Ständerat hat am Dienstag eine Empfehlung in diesem Sinn überwiesen. Heute werden laut Bundesrat bei fünf Prozent der Sendungen Untertitel oder Gebärdensprache eingesetzt. Nach dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) dürften es unter keinen Umständen weniger Sendungen sein, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger. Mit dem RTVG, das zurzeit revidiert wird, soll die SRG verplichtet werden, einen Teil ihrer Sendungen für Hörbehinderte aufzubereiten.
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