09.11.2004

RTVG

Ständeratskommission für mehr Flexibilität beim Gebührensplitting

2 bis 5 Prozent der SRG-Empfangsgebühren für Private.

Private Radio- und Fernsehveranstalter sollen 2 bis 5 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Die Kommission des Ständerates (KVF) hat sich für eine flexible Lösung ausgesprochen. Der Nationalrat hatte sich für eine 4-Prozent-Limite entschieden.

Nach dem Beschluss des Nationalrates erhielten Privatstationen mit Leistungsauftrag 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren von 1.1 Milliarden Franken. Damit stiegen die Subventionen, die ein Massensterben von Lokalradios verhindern sollen, von heute 12 auf rund 44 Millionen Franken.

Ohne Gegenantrag votierte die KVF des Ständerates gegen die Schaffung eines Beirats mit drei sprachregionalen Kammern zur Überwachung des Programmschaffens der SRG. Auch von Publikumsräten wolle sie wie der Nationalrat nichts wissen, teilten Parlamentsdienste am Montag mit.

Mit 8 zu 3 Stimmen hielt die KVF am Vorschlag des Bundesrates und der heutigen Praxis zur Gebührenbefreiung von Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) fest. Der Nationalrat will die Gebührenbefreiung nicht im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sondern im Gesetz über die EL regeln.


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