Das Bezirksgericht Zürich hat das Begehren der Metro Publication (Schweiz) AG um Erlass vorsorglicher Massnahmen gegen die 20 Minuten (Schweiz) AG im Zusammenhang mit den von dieser im Juli publizierten Leserschaftsdaten in einem am letzten Freitag zugestellten Entscheid gutgeheissen. Dies schreibt Metropol in einer Pressemiteilung. Zwar seien die damals publizierten Leserschaftswerte durch die jüngeren Werte der WEMFStudie MACH Zürich 2000 sowieso überholt. Interessant sei dennoch, dass 20 Minuten im Zusammenhang mit seinem Umgang mit Leserschaftszahlen bereits zum zweiten Mal in einer juristischen Auseinandersetzung unterliege. Bereits im Frühjahr beurteilte die Lauterkeitskommission einen von 20 Minuten angestellten Leserschaftsvergleich als unlauter.