Der Presserat passt die Vorgaben bezüglich Native Ads an. Diese werden in den Richtlinien unter 10.1 «Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung» geregelt. Dort heisst es: «Die deutliche Trennung zwischen redaktionellem Teil/Programm und Werbung bzw. bezahltem oder durch Dritte zur Verfügung gestelltem Inhalt ist für die Glaubwürdigkeit der Medien unabdingbar. Inserate, Werbesendungen und bezahlte oder durch Dritte zur Verfügung gestellte Inhalte sind gestalterisch von redaktionellen Beiträgen klar abzuheben. Sofern sie nicht optisch/akustisch eindeutig als solche erkennbar sind, müssen sie explizit als Werbung deklariert werden. (…)».
Künftig werden diese Vorgaben enger gefasst. Werbeinhalte sollen «optisch/akustisch eindeutig als solche erkennbar sein und explizit als Werbung deklariert werden», wie es im aktuellen Newsletter heisst. Dabei orientiert sich der Presserat an der Lauterkeitskommission, der dies bereits jetzt schon so handhabt.
Der Presserat geht davon aus, dass diese «eindeutige und unmissverständlich Unterscheidung» in Zukunft noch existenzieller wird. Noch wissen wir nicht, wie sich die von KI-Programmen generierten Inhalte in der Werbung breit machen werden, schreibt er. Wenn dann nicht klar zu erkennen sei, was Werbung und was Journalismus sei, werde es fast unmöglich, die Glaubwürdigkeit des Journalismus zu verteidigen. (pd/wid)

