Der Presserat hat drei Beschwerden gegen die Zeitungen Tages-Anzeiger und Sonntagszeitung wegen verschleierter Werbung gutgeheissen. Die Lesenden seien getäuscht worden, weil sie den nicht journalistischen Charakter der Seiten nicht auf den ersten Blick hätten erkennen können.
Solche Werbeformen, sogenanntes Native Advertising, seine zwar nicht untersagt, schreibt der Presserat am Montag in einer Mitteilung zu den Entscheiden. Sie müssten aber klar, eindeutig, genügend gross und deutlich sichtbar als Werbung deklariert sein. Dies sei bei allen drei Werbebeiträgen nicht der Fall gewesen.
Bei den gerügten Beiträgen handelte es sich um ganz- und doppelseitige Werbebeiträge von Swisscom, Mazda, Proviande und Genève Invest, die journalistisch aufgemacht waren und fast deckungsgleich gestaltet waren wie redaktionelle Seiten. Der Presserat erinnerte an seinen Leitentscheid zu dieser Werbeform von Ende letzten Jahres. Damals hatte er die NZZ am Sonntag für eine verkappte Werbeseite gerügt.
Der Presserat zeigt sich schon seit längerer Zeit besorgt über Native Advertising. Diese immer subtilere Form der Werbung sei so gestaltet, dass sie für die Leserschaft nicht eindeutig als solche erkannt werden könne, warnte das Gremium im Sommer 2019. (sda/eh)