Im Februar 2023 beschrieb die langjährige Magazin-Autorin Anuschka Roshani in einem Gastbeitrag im deutschen Spiegel, wie sie während Jahren sexualisiertem Mobbing durch ihren Chefredaktor Finn Canonica ausgesetzt war (persoenlich.com berichtete).
Im Juni 2022 hatte sich Tamedia nach einer externen Untersuchung von Canonica getrennt. Im September darauf entliess der Verlag auch Roshani wegen des zerrütteten Vertrauensverhältnisses. Gegen die Entlassung klagte die Autorin. Neben der Wiedereinstellung fordert sie eine Genugtuungszahlung in Höhe von 10’000 Franken und die Anerkennung der erlittenen Diskriminierung.
Am Montag kam es vor dem Arbeitsgericht in Zürich zur Hauptverhandlung. Wie die NZZ berichtet, die bei der Verhandlung vor Ort dabei war, wies Roshanis Anwalt auf die Erniedrigungen hin, die seine Mandantin über Jahre erlitten hatte. Dass sie diese entwürdigende Behandlung hingenommen hatte, erklärte er vor Gericht damit, dass die Journalistin ihren Traumjob nicht verlieren wollte. Als 2021 dann mehr als 70 Tamedia-Mitarbeiterinnen eine «sexistische Arbeitskultur» anprangerten, sah sich Roshani ermutigt, ihre Erfahrungen der Geschäftsleitung zu melden.
Dem hielt Tamedia vor Gericht entgegen, die meisten Anschuldigungen seien durch die internen und externen Untersuchungen des Falls nicht belegt. Vielmehr habe Roshani den Protestbrief der Tamedia-Frauen genutzt, um falsche Vorwürfe gegen ihren Chef zu erheben. Dies auch deshalb, weil sie sich für den Posten beworben habe.
«Ich verstehe heute natürlich mehr, warum andere Kolleginnen und Kollegen, die ähnliche Ungerechtigkeiten innerhalb des Hauses erfahren haben, sich nicht wehren. Vielleicht weil sie den Mut oder die Kraft nicht aufbringen oder die finanziellen Mittel nicht haben. Und deshalb habe ich inzwischen auch das Gefühl, dass ich mich für all diejenigen auch ein bisschen mit wehre», sagt Roshani im Vorfeld der Verhandlungen gegenüber der SRF-Sendung «10vor10».
Nach der Hauptverhandlung vom Montag zeigte sich die Rechtsvertretung von Tamedia nicht bereit, sich auf Vergleichsverhandlungen einzulassen, schreibt die NZZ. Das Arbeitsgericht entscheide nun, ob der Fall spruchreif sei oder ob es weitere Beweiserhebungen brauche. (nil)