Im jahrelangen Streit mit der Deutschen Bank hat der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen.
Nach einem Urteil vom Dienstag muss die Bank möglicherweise Schadenersatz zahlen, weil ihr Ex-Konzernchef Rolf Breuer vor vier Jahren in einem Interview Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäussert hatte. Der BGH gab einer Feststellungsklage Kirchs teilweise statt.
Persönliche Haftung Breuers
Die Deutsche Bank habe ihre vertraglichen Pflichten gegenüber einer Kirchgesellschaft verletzt, die bei ihr Kunde war, befand der BGH. Damit ist klar, dass das Kreditinstitut für etwaige Schäden dieser Gesellschaft -- der Printbeteiligungs GmbH -- haftbar gemacht werden kann, nicht aber für den Zusammenbruch des gesamten Kirchimperiums.

