18.05.2001

UVEK

Tele24 und Tele Tell gemassregelt

Schleichwerbung resp. unzulässige Werbeunterbrechung von News.

Tele24 hat Schleichwerbung für Kosmetikprodukte betrieben und Tele Tell seine Aktualitätensendung unzulässig durch Werbung unterbrochen. Zu diesem Schluss ist das UVEK gekommen, das am Freitag die Beschwerden der beiden Privat-TV-Sender abgewiesen hat. Im Vorfeld der Mister Schweiz 2000-Wahl hatte Tele24 eine Reportage über die zwölf Kandidaten produziert. Dabei waren in verschiedenen Szenen Wasserbälle und Sonnencrèmes einer bestimmten Marke zu sehen. Ungerechtfertigt, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) damals befand. Wie jetzt auch das UVEK: Gemäss Werbeordnung sei zwar eine Darstellung von Produkten zulässig. Die Bälle und Crèmes seien bei Tele24 aber aus dem natürlichen Handlungsablauf der Sendung gefallen.


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