26.01.2001

TV3 muss News vorläufig nicht ausbauen

Bundesgericht erteilt Beschwerde aufschiebende Wirkung.

Der Fernsehsender TV3 muss sein Informationsangebot vorläufig noch nicht ausbauen. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde des Privatsenders gegen den anderslautenden Entscheid von BAKOM und UVEK aufschiebende Wirkung erteilt. Zankapfel zwischen dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einerseits sowie TV3 anderseits ist die Nachrichtensendung "News". Der Privatsender aus dem Hause Tamedia hatte im März 2000 die 20-minütigen "News um 7" durch Kurznachrichten kurz vor 20 Uhr ersetzt. Das BAKOM und das von TV3 angefragte UVEK erkannten darin eine Konzessionsverletzung. Sie forderten den in Schlieren beheimaten Sender auf, sein Informationsangebot wieder auszubauen ("persoenlich.com" berichtete). In der Folge gelangte TV3 an das Bundesgericht.


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