07.09.2007

"10 vor 10"

UBI weist eine Beschwerde ab und heisst zweite gut

Beiträge über Therapiestation "Fuente Alamo" mangelhaft.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat je eine Beschwerde gegen Beiträge des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" über die Schweizer Therapiestation "Fuente Alamo" in Spanien gutgeheissen und abgewiesen.

Thema der Beiträge von Anfang August 2006 waren angebliche Missstände in der Drogenstation. Im Mittelpunkt standen ein Todesfall nach einer Gasexplosion und Vorwürfe, welche von ehemaligen Mitarbeitenden gegen die Therapiestation und deren Leiterin erhoben wurden.

Die Beschwerde gegen den ersten Beitrag wurde abgewiesen. Die UBI stellte zwar gwisse Mängel fest. Stellungnahmen der Leiterin der Therapiestation oder positive Stimmen von Patienten seien durch den "10 vor 10"-Kommentar abgeschwächt worden. Dennoch sei erkennbar gewesen, dass die Vorwürfe umstritten sind.

Im zweiten Beitrag fehlten dann positive Stimmen vollständig, wie die UBI am Freitag mitteilte. Zu gravierenden Vorwürfen im Zusammenhang mit der Medikamentenabgabe habe die Leiterin, eine ausgebildete Ärztin, nicht direkt Stellung nehmen können. Deshalb hiess die UBI die Beschwerde gegen diesen Beitrag gut.


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