Unter dem Titel "In Bern wäscht eine Hand die andere" hatte der "Tages-Anzeiger" am 24. Oktober 2006 einen Artikel über die Vergabe von Studien- und Beratungsaufträgen durch den Bund an private Firmen publiziert. "Ein Beispiel aus der Praxis" sollte aufzeigen, "warum die Berner Auftragmaschinerie läuft wie geschmiert". Am Beispiel des Büros für Arbeits- und Sozialpolitische Studien (BASS) insinuierte der Autor nach Ansicht des Presserats ohne ausreichende Beweise, ein Bundesbeamter und gleichzeitiger BASS-Beirat missbrauche vermutlich seine amtliche Stellung, um für das BASS Bundesaufträge zu erhalten.
Nach Feststellungen des Presserats wäre der Autor verpflichtet gewesen, den in den Raum gestellten Missbrauchsvorwurf durch weitere Recherchen abzuklären. Er hätte zumindest auch eine Stellungnahme der betroffenen Amtsstellen einholen müssen. Es sei zwar zulässig, die potenziell kritische Verflechtung zu beleuchten. Der Leserschaft werde jedoch ohne weitere Abklärungen oder Beweise suggeriert, dass der betreffende Beamte aufgrund seiner beruflichen Konstellation dem BASS Aufträge zugeschanzt haben könnte.
Mit dem Artikel hat der Tages-Anzeiger" laut Presserat gegen die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt, indem er unbelegte Vorwürfe veröffentlicht habe. (sda)

