20.06.2007

Bundesrat

Unbequemen Journalisten droht Entzug der Akkreditierung

Zutrittsregelung in Revision.

Journalisten, die vertauliche Unterlagen veröffentlichen, sollen eingeschüchtert werden. Der Bundesrat wolle ihnen teilweise sogar den Zutritt zum Bundeshaus verwehren, wie der Tages-Anzeiger am Mittwoch berichtet.

Für längere Zeit habe es so ausgesehen, als würde der Bund auf die Strafverfolgung von Journalisten, die Vertrauliches veröffentlichen, verzichten. Wîe der Tages-Anzeiger aus dem Umkreis des Bundesrates erfahren haben will, würde die Stimmung im Gremium nun umschlagen. Man warte allerdings noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Sache ab.

Verbannung aus dem Bundeshaus

Abgesehen von der Androhung juristischen Ungemachs habe der Bundesrat noch einen anderen Weg wiederentdeckt, wie er seine Macht gegenüber den Medien ausspielen kann. Er will Medienleuten unter Umständen die Akkreditierung entziehen, was hiesse, dass diese keinen Zugang zum Medienzentrum und den entsprechenden Dokumenten hätten und auch nicht mehr ins Bundeshaus dürften. Dies käme in manchen Fällen einem Berufsverbot zumindest nahe.

Bundesratssprecher Oswald Sigg bestätigt gegenüber der Zeitung, dass die Akkreditierungsverordnung derzeit in Revision sei. Bereits in der bisherigen Version besteht die Möglichkeit, Journalisten, die bewusst Geheimes in einem Medium veröffentlichen, mit einem Zutrittsverbot zu belegen. Dies ist aber noch nie geschehen. Jetzt soll sich das jedoch ändern. "Der Bundesrat ist der Meinung, man müsse diese Bestimmungen künftig anwenden können", lässt sich Sigg vom Tages-Anzeiger zitieren.

Grundsätzlich möchte der Bundesrat künftig weniger Presseausweise ausstellen. "Wir möchten dem Wildwuchs von Quasi-Journalisten ein Ende setzen", so der Bundesratsprecher weiter. Der Bundesrat stört sich nämlich daran, dass an pressekonferenzen des Bundes auch Lobbyisten anwesend seien, die des öfteren am Rand eine improvisierte pressekonferenz in eigener Sache veranstalten würden. Als Journalist soll künftig nur gelten, wer mindestens 50 Prozent seines Einkommens auch tatsächlich als Journalist bestreitet.


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