07.07.2000

Unlautere Informationsbeschaffung für satirische Sendung

Schweizer Presserat heisst Beschwerde gegen TV3 teilweise gut .

Bei der Bearbeitung von Bild- oder Tonaufnahmen für satirische Beiträge besteht ein grosser Spielraum. Wichtig und entscheidend ist die klare und für die grosse Mehrheit des Publikums erkennbare Deklaration des Produktes als Satire. Die Regeln der journalistischen Fairness und das Gebot der Lauterkeit bei der Informationsbeschaffung gelten auch für Recherchen im Zusammenhang mit satirischen Beiträgen, deren Zweck im Zeitpunkt der Recherche verschleiert wird. Bei solchen Beiträgen sind die Betroffenen spätestens vor der Veröffentlichung über den effektiven Verwendungszweck ihrer Aussagen zu orientieren. Zu diesen Schlüssen gelangt der Schweizer Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.

Im Oktober 1999 strahlte der Fernsehsender TV3 in der Satiresendung "Lachsack" einen Beitrag zum Thema "Liebesbeziehungen im Parlament" aus. In einem ersten Teil des Beitrags wurden Statements von verschiedenen Parlamentsmitgliedern eingeblendet, die teilweise offensichtlich ursprünglich nicht zu dieser Frage Stellung genommen hatten. In einem zweiten Teil des Beitrages wurde der Bildschirm zweigeteilt, wobei auf der einen Seite eine Tänzerin beim Striptease zu sehen war; auf der anderen Seite wurden Parlamentarierinnen und Parlamentarier und ihre Erläuterungen u.a. zum schweizerischen politischen System gezeigt. Bei der Akkreditierung im Bundeshaus hatte ein Mitarbeiter der Produktionsfirma von "Lachsack" fälschlicherweise angegeben, die Interviews mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern würden für eine Sendung des neuseeländischen Fernsehens über das politische System der Schweiz gemacht.

In der Folge gelangten die Parlamentsdienste mit einer Beschwerde an den Presserat und rügten u.a. die mangelnde Transparenz, die fehlende Fairness und Ehrlichkeit im Umfang mit Interviewpartnern sowie die für Frauen beleidigende Darstellung mit dem geteilten Bildschirm. TV3 räumte das unlautere Verhalten der Produktionsfirma bei der Informationsbeschaffung ein, machte hinsichtlich Form und Inhalt der Sendung demgegenüber geltend, Humor sei Geschmacksache und gerade öffentliche Personen müssten bei solchen Sendungen etwas dickhäutiger als andere Bürger sein.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren