Der VSP (Verband Schweizer Privatradios), dem 20 Radios angehören, betrachtet den Entwurf zum neuen Radio- und Fernsehgesetz als konsequenten und kompletten Vorschlag, wie er am Donnerstag in einem Communiqué mitteilte. Die Privatradios fordern eine weitgehende Gleichstellung mit der SRG im Bereich der Programmangebote, der Anzahl Frequenzen und deren Qualität. In den nächsten Jahren seien die bestehenden Wettbewerbsvorteile der SRG stufenweise abzubauen, um das duale System noch konsequenter durchführen zu können, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Wenn die Verbreitungsmöglichkeiten der Privatradios im UKW-Bereich weiterhin so eingeschränkt blieben, müssten die Ressourcen (9 UKW-Senderketten der SRG, 1 UKW-Senderkette der Privatradios) ausgewogener verteilt werden. Dann könnten die Privatradios zweite Programme ausstrahlen.
Die vorgeschlagene Werbeordnung wird vom VSP weitgehend unterstützt. Die noch vorgeschlagenen Werbeverbote (Alkohol, Tabak, Heilmittel und politische Werbung) seien jedoch aufzuheben und den Regelungen der EU anzupassen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Sponsoringverbot für die SRG und die Beibehaltung des Verbots der Radiowerbung für die SRG sei nach den bisherigen Erfahrungen sinnvoll.
Der VSP begrüsst die Konzentration des Gebührensplittings auf Privatradios mit zweisprachigen Programmen und auf Unterstützungsbeiträge für die Verbreitung von Radioprogrammen in Bergregionen. Jedoch müssten diese Beiträge nicht nur die technische Verbreitung, sondern auch publizistischen Leistungen (regionaler Service Public) abdecken. Die Vorschriften über die Verbreitung vermögten noch nicht zu befriedigen. Die Benachteiligungen der Privatradios bei der Erstverbreitung (UKW) und bei der Zweitverbreitung (Kabel) seien zu streichen. Die Besitzer der Sendeanlagen seien zu verpflichten, nicht nur die SRG, sondern auch die Privatradios zu vernünftigen Preisen zu verbreiten. Beim Spezialproblem "Kabelnetzbetreiber" sei die Aufschaltungspflicht griffiger zu formulieren und sicherzustellen, dass auch private Veranstalter kostenlos zu verbreiten seien.