30.08.2007

Facts

Unwahre Tatsachen verbreitet und nicht berichtigt

Presserat rügt inzwischen eingestelltes Nachrichtenmagazin.

Mit einem Bericht über einen Schleudertrauma-Patienten und dessen Anwalt im IV-Verfahren hat Facts Tatsachen entstellt, falsche Informationen nicht berichtigt und die Anhörungspflicht verletzt. Dies hält der Schweizer Presserat in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme fest. Das inzwischen eingestellte Nachrichtenmagazin hatte im Januar 2007 unter dem Titel "Schwindel nach dem Unfall" über einen Mann berichtet, der wegen eines Schleudertraumas eine volle IV-Rente bezog.

Mit dem Beispiel belegte der Autor gemäss Presserat die Grundaussage des Artikels, wonach nicht die Mediziner, sondern die Juristen das Leiden namens Schleudertrauma geschaffen hätten. Fälschlicherweise habe "Facts" ausserdem behauptet, der Anwalt habe mit dem Klienten ein Honorar auf Erfolgsbasis vereinbart. Nicht den Tatsachen entsprach auch, dass der IV-Rentner ein Computergeschäft betreibt. Diese und andere Punkte hätte Facts unverzüglich und von sich aus berichtigen müssen. Gemäss Presserat ist dafür eine Gegendarstellung nicht geeignet, zumal "Facts" an seiner Darstellung festhielt. (sda)


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