01.09.2007

"Kassensturz"

Verdeckt gefilmte Bilder waren unzulässig

Ubi heisst Beschwerde gut.

Der "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens hätte verdeckt gefilmte Bilder aus der Praxis eines Schönheitschirurgen nicht senden dürfen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hiess eine entsprechende Beschwerde gut.

Ausgestrahlt wurde der Beitrag am 6. Februar dieses Jahres. Er enthielt Bilder, die mit versteckter Kamera in der Praxis eines Zürcher Schönheitschirurgen aufgenommen worden waren. Sie zeigten unter anderem, wie der Arzt die Brust einer als "Lockvogel" eingesetzten jungen Frau untersucht.

Einstimmiger Entscheid

Die sechs anwesenden Mitglieder der UBI hätten einstimmig entschieden, dass die Ausstrahlung dieser Bilder in diesem Fall unzulässig gewesen sei, sagte Pierre Rieder, Leiter des Sekretariats der UBI, auf Anfrage. Für die Frage, ob verdecktes Drehen an sich zulässig ist, sei die UBI aber nicht zuständig.

In einem zweiten Punkt wies die UBI die Beschwerde gegen den "Kassensturz"-Beitrag ab: Mit 4 zu 2 Stimmen entschied sie nach der öffentlichen Beratung des Falls am Freitag, dass der kritisierte Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt habe.

Das Urteil der UBI kann vor Bundesgericht angefochten werden. Möglich ist dies nach Angaben von Rieder aber erst, wenn die schriftliche Begründung vorliegt.

Für Ombudsstelle DRS zulässig

Die Ombudsstelle DRS kam zum Schluss, dass die verdeckte Recherche im Fall des "Kassensturz"-Beitrages legitim gewesen sei. Völlig zu Recht sei das Fernsehen der Frage nachgegangen, wie Schönheitschirurgen arbeiten, befand Ombudsmann Achille Casanova.

Hingegen habe der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot teilweise verletzt, hielt der Ombudsmann im April fest. Die Autorinnen des Beitrags hätten einige ihrer Behauptungen ungenügend ausrecherchiert. Das Publikum habe deshalb nicht ausreichend die Möglichkeit gehabt, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Anzeige des Arztes

Ob das Drehen mit versteckter Kamera in der Arztpraxis einen Straftatbestand darstellt, hat auf eine Anzeige des Arztes hin die Zürcher Staatsanwaltschaft zu klären. Der zuständige Staatsanwalt bestätigte entsprechende Medienberichte. SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hatte im vergangenen Februar dieses Vorgehen verteidigt.

Gegen den Zürcher Schönheitschirurgen läuft ebenfalls eine Strafuntersuchung. Angezeigt worden war er wegen eines Sexualdelikts. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ereignete sich diese Tat bereits vor mehreren Jahren. (sda)


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