22.05.2001

Elektronischer Medienspiegel

Verlagshäuser gewinnen Zwischenentscheid

Clipping Service von MMS ohne Einwilligung der Autoren widerrechtlich.

Die Firma Media Monitoring Switzerland AG (MMS), die seit Juni 1998 ihren Kunden einen sogenannten vollelektronischen Pressespiegel bietet und nach individuellen Kundenwünschen Zeitungsartikel per E-Mail und Fax vertreibt, verletzt das Urheberrecht. Dieses Urteil hat das Berner Obergericht gefällt, wie es in einem gemeinsamen Communiqué der Schweizer Verlagshäuser Aargauer Zeitung, Berner Zeitung, Edipresse, Le Temps, Neue Zürcher Zeitung, Ringier und Tamedia vom Dienstag heisst. Die sieben Unternehmen hatten im Sommer 2000 beim Appellationshof des Kantons Bern gegen MMS eine Klage eingereicht. Sie machten geltend, das Einscannen und die kommerzielle Verwertung ihrer Produkte verletze geltendes Recht, solange keine Einwilligung der Autoren dieser Beiträge bzw. der Verlagshäuser vorliege. Das in Bern domizilierte Unternehmen MMS liest mit einem Scanner täglich die redaktionellen Inhalte der wichtigsten rund 125 Medien der Schweiz im Volltext in eine Datenbank ein. Diese journalistischen Beiträge dienen ihr als Basis ihrer kostenpflichtigen Dienstleistungen.


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